Abgabenordnung - AO 1977 | § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung)

(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist

1.
die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
2.
die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
3.
die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes haben außer den Befugnissen nach § 404 Satz 2 erster Halbsatz auch die Ermittlungsbefugnisse, die den Finanzämtern (Hauptzollämtern) zustehen. In den Fällen der Nummern 2 und 3 gelten die Einschränkungen des § 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und des § 97 Absatz 2 nicht; § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt sinngemäß, § 393 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Unabhängig von Absatz 1 sind die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes zuständig

1.
für steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde,
2.
für die ihnen sonst im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzbehörden übertragenen Aufgaben.

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Finanzämter (Hauptzollämter) bleiben unberührt.

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Steuerrecht: Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

16.12.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzverwaltungsgesetz - FVG 1971 | § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern hat unbeschadet des § 4 Abs. 2 und 3 folgende Aufgaben:1.die Mitwirkung an Außenprüfungen (§ 19);2.die Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a des Einkommensteuergesetzes erh

Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen


Der Steuerberater erhält1.für die Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung, einer Zollprüfung oder einer Nachschau einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts, für die Teilnahme an einer Ermittlung
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen


(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörd

Abgabenordnung - AO 1977 | § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union


(1) Auf ein Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen öffentlichen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden personenbezogene Date
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen


(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörd

Abgabenordnung - AO 1977 | § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen


(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und P

Abgabenordnung - AO 1977 | § 97 Vorlage von Urkunden


(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des

Abgabenordnung - AO 1977 | § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren


(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328

Abgabenordnung - AO 1977 | § 404 Steuer- und Zollfahndung


Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des P

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja AO § 371, § 393 Abs. 1 1. Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO 2. Verstoß gegen Bele

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2008 - I ZB 10/07

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

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Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2811/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 2811/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ablaufhemmung wegen Steuerfahndungsprüfung; Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung § 171

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2818/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

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Finanzgericht München Urteil, 18. Juni 2015 - 13 K 1276/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Besteuerung eines Gewinns aus dem Verkauf von Anteilen an der

Finanzgericht München Beschluss, 12. Nov. 2014 - 2 V 2530/14

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Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2529/14) der Erlass von erweiterten Prüfungsanordnungen für die

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2018 - VIII R 9/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2016  13 K 2818/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2018 - VIII R 10/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2016  13 K 2811/13 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Apr. 2018 - 6 K 44/17

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Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine beim Kläger durchgeführte Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechtswidrig gewesen sind. 2 Der Kläger betreibt als Franchisenehmer eine "A"-Filiale in Hamburg-....

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 31. Jan. 2018 - 3 K 99/16

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Tenor Abweichend von den geänderten Bescheiden für 2010 bis 2012 über Umsatzsteuer vom 20. Januar 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2016 wird die Umsatzsteuer für 2010 auf XXXX Euro, für 2011 auf XXXX Euro und für 2012 auf

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 1763/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Bescheide vom 30. März 2017 und vom 29. Juni 2017 sowie die hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 23. Juni 2017 und vom 17. Juli 2017 werden ersatzlos aufgehoben. II. Die Kosten des Verfa

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2017 - 1 StR 186/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 186/17 vom 7. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2017:070917B1STR186.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 3505/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen ein Auskunftsersuchen. 2 Die Klägerin betreibt ein Internetportal - www.X.de -, übe

Finanzgericht Hamburg Urteil, 07. Feb. 2017 - 2 K 256/15

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Bescheide des Beklagten über Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2008 bis 2013, mit denen Einkünfte aus einer Tätigkeit als Prostituierte geschätzt werden. 2 Die Klägerin meldete im Aug

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Nov. 2016 - II R 29/13

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Juli 2012  4 K 2675/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 22. Sept. 2016 - 13 K 66/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war.2. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Quittungsblöcke

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - II R 17/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. August 2013  8 K 78/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 13. Jan. 2016 - 14 K 2673/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.08.2013, soweit diese die Einkommensteuer für 2006, 2007 und 2010 betrifft, werden die Einkommensteuerbescheide für 2006, 2007 und 2010, jeweils vom 27.08.2010, dahingehend geändert, dass die E

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Nov. 2015 - VIII R 68/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Aug. 2015 - 9 K 488/13

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger erzielte in den streitigen Zeiträumen als ... Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Aug. 2015 - 9 K 3319/13

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1984 bis 1996 wegen Nichtigkeit der Bes

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Juli 2015 - X R 4/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen Anhalt vom 13. März 2013  3 K 34/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 19. März 2014 - 14 K 2824/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob den Klägern in den Streitjahren (2005 bis 2009) aufgrund ihrer Beteiligung an der A i

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - II R 15/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand I. (Vorbemerkung: Der Tatbestand wurde zur Wahrung des Steuergeheimnisses gekürzt) 1

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2013 - I R 50/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ab November 2002 bis einschließlich 2006 (Streitjahre) in der Bunde

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. März 2013 - X B 165/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

Tatbestand 1 I. Dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde mit Schreiben vom 6. Februar 2007 die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben. Dieses betraf

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Feb. 2013 - VIII R 6/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) am Erlass von Einkommensteueränderungsbescheiden für die Jahre 1995 bis 1999 a

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Feb. 2013 - VIII R 7/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) am Erlass von Umsatzsteueränderungsbescheiden für die Jahre 1995 bis 1999 auf

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2012 - VIII R 5/10

bei uns veröffentlicht am 04.12.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Jahren 1998 bis 2001 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit für eine leitende Tätigkeit in einem

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Feb. 2012 - VII B 234/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

Tatbestand 1 I. Im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung über Kundenbeziehungen deutscher Kapitalanleger zu Schweizer Vermögensverwaltung

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Dez. 2010 - 6 V 1924/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2010

Tenor I. Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 bis 1995 vom 6. Mai 2010 wird ausgesetzt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Tatbestand 1 I. Der Antragsteller – Ast.

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Aug. 2010 - VIII B 30/09

bei uns veröffentlicht am 20.08.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 Zulassungsgründe

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Feb. 2008 - 6 V 382/07

bei uns veröffentlicht am 20.02.2008

Tatbestand   1 I. Die Antragstellerin mit Sitz in -A-, B-Str.111, wurde im April 1995 gegründet und handelt mit Plastikartikeln wie z.B. Benzinkanistern und mit Maschinen.  Bis November 2005 war Frau F.G. Geschäftsführerin und Herr L.G. faktische

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2007 - 6 K 408/02

bei uns veröffentlicht am 05.02.2007

Tatbestand   1 Streitig ist, ob gegen den Kläger (Kl) Vermögensteuerbescheide ergehen durften. 2 Der Kl ist Bankangestellter. Für 1992 erklärte er in seiner Einkommensteuererklärung Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von DM 1.480

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 22. Nov. 2006 - 2 K 30186/03

bei uns veröffentlicht am 22.11.2006

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Änderung des Einkommensteuer(ESt)-Bescheides 1993 zulässig und Einnahmen aus anonymen Tafelgeschäften in Höhe von 63.888,33 DM anzusetzen sind. 2

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Apr. 2006 - 4 V 7/06

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob dem Antragsgegner (Ag) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen ist, Kontrollbesuche bei der Antragstellerin (Astin) vorzunehmen, um dort anwesende Prostituierte und deren Kunden

Landgericht Karlsruhe Urteil, 26. Juli 2005 - 2 O 60/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes und des Streithelfers tragen der Kläger Ziffer 1 1,7 %, der Kläge

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 14. Juli 2005 - 4 V 24/04

bei uns veröffentlicht am 14.07.2005

Tatbestand   1  I. Die Antragstellerin (Astin) ist ein Kreditinstitut, ... Die Astin wendet sich gegen ein Auskunftsersuchen, mit dem sie verpflichtet wird, Daten von Bankkunden zu benennen, die im Jahr 2000 Bonusaktien aus dem zweit

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Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes...
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und...
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage...
(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung...
(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328) gegen den...