(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 zu unterstützen. Sind der Steuerpflichtige oder die von ihm benannten Personen nicht in der Lage, Auskünfte zu erteilen, oder sind die Auskünfte zur Klärung des Sachverhalts unzureichend oder versprechen Auskünfte des Steuerpflichtigen keinen Erfolg, so kann der Außenprüfer auch andere Betriebsangehörige um Auskunft ersuchen. § 93 Absatz 2 Satz 2 gilt nicht.

(2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen hat der Steuerpflichtige in seinen Geschäftsräumen oder, soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht vorhanden ist, in seinen Wohnräumen oder an Amtsstelle vorzulegen. Sind mobile Endgeräte der Außenprüfer unter Berücksichtigung des Stands der Technik gegen unbefugten Zugriff gesichert, gilt die ortsunabhängige Tätigkeit als an Amtsstelle ausgeübt. Ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. § 147 Absatz 6 und 7 bleibt unberührt.

(3) Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Bei der Betriebsbesichtigung soll der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter hinzugezogen werden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 200 AO 1977

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 200 AO 1977

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 200 AO 1977

Artikel schreiben

5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 200 AO 1977.

5 Artikel zitieren § 200 AO 1977.

Referenzen - Gesetze | § 200 AO 1977

§ 200 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 200 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung


(1) Für die Außenprüfung der Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. (2) 1Für die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei der Außenprüfung gilt § 200 der Abgabenordnung. 2Darüber hinaus
§ 200 AO 1977 wird zitiert von 3 anderen §§ im Abgabenordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen


(1) Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 beste

Abgabenordnung - AO 1977 | § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung)


(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist1.die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,2.die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,3.die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 199 Prüfungsgrundsätze


(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen. (2) Der Steuerp
§ 200 AO 1977 zitiert 2 andere §§ aus dem Abgabenordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen


(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörd

Abgabenordnung - AO 1977 | § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen


(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:1.Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlag

Referenzen - Urteile | § 200 AO 1977

Urteil einreichen

43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 200 AO 1977.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2016 - 3 K 661/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tatbestand Die Kläger sind Ehegatten, die in allen Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als angestellter Geschäftsführer und Personalscout Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit 2010 erzielt

Finanzgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - 10 K 3036/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor 1. Die Aufforderung des Beklagten zur Vorlage von Unterlagen vom 9. Mai 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2015 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil is

Finanzgericht München Beschluss, 12. Jan. 2016 - 2 V 2822/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe Streitig sind im Einspruchsverfahren der Antragsteller (Ast) gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 20

Finanzgericht München Urteil, 27. Juni 2018 - 1 K 2318/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Gründe Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Sie besteht aus 5 Gesellschaftern, die als Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskam

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Sept. 2017 - III B 109/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 31. Mai 2016  11 K 300/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Mai 2017 - IV B 10/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2017  10 V 3186/16 A(AO) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Juli 2016 - 3 K 1461/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen.4. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Tatbestand   1 Die Klage betrifft eine „grenzüberschreitende“ Prüfungsanor

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2016 - 1 K 467/15 AO

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Das Auskunftsverlangen vom 11.04.2014, mit dem die Klägerin für die Besteuerungszeiträume 2008 - 2012 zur Vorbereitung einer Aufstellung mit folgenden Angaben zu den bisher nach § 13b UStG angemeldeten Umsätzen aufgefordert wird: „- Name, Ansc

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Mai 2016 - III B 62/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 29. April 2015  2 K 4/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 12. Okt. 2015 - 2 V 95/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen ein Herausgabeverlangen des Antr

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2015 - IX R 19/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Juni 2014  6 K 6241/12 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2015 - 3 K 2419/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die an die Klägerin gerichtete Aufforderung des Beklagten vom 5. Februar 2013, Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen des Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza vom Januar 2013 v

Finanzgericht Münster Urteil, 12. Juni 2015 - 4 K 3395/13 E

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitsplatz des Klägers als Amtsbetriebsprüfer im Finanzamt seine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt. 3Der im Stre

Finanzgericht Hamburg Urteil, 29. Apr. 2015 - 2 K 4/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten sich darüber, nach welcher Gewinnermittlungsart die Einkünfte aus einem gewerblichen Grundstückshandel zu ermitteln sind und ob die Immobilie L-Straße zum Betriebsvermögen gehörte. 2 Die Kläger sind verhe

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2014 - VIII R 52/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 7. November 2012  14 K 554/12 aufgehoben sowie die Prüfungsanordnung vom 19. Juli

Finanzgericht Münster Beschluss, 18. Aug. 2014 - 6 V 1932/14 AO

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Die Vollziehung des Vorlageersuchens vom 11.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.05.2014 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Hauptsacheverfahren 6 K 1931/14 AO oder dessen anderweitiger Erledigung ausgeset

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - IV R 17/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgelds.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - IV R 25/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Verzögerungsgelds. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 638/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 6 3 8 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Apr

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 516/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 5 1 6 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. April 2014, an

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 25. Sept. 2013 - 2 V 102/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor Die Vollziehung des mit Bescheid vom 26. Februar 2013 festgesetzten Verzögerungsgeldes in Höhe von 2.500 € wird ausgesetzt und insoweit aufgehoben, als es durch Aufrechnung in Höhe von 1.048,93 € vollzogen ist. Der Antragsgegner träg

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2013 - 3 K 1235/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tenor Der Bescheid über die Festsetzung eines Verzögerungsgelds vom 01. Juni 2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2010 sowie der den Bescheid vom 01. Juni 2010 ändernde Bescheid vom 01. Oktober 2010 werden aufgehoben.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2013 - 3 K 1236/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tenor Der Bescheid über die Festsetzung eines Verzögerungsgelds vom 01. Juni 2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2010 sowie der den Bescheid vom 01. Juni 2010 ändernde Bescheid vom 01. Oktober 2010 werden aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2013 - 9 K 2096/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der Kläger den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im häusli

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Nov. 2012 - 14 K 554/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger (Kl) ist ein seit dem 1. Januar 2006 in der Rechtsform eines Einzelunternehmens selbständig tätiger Steuerbera

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Aug. 2012 - I R 10/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgelds gemäß § 146 Abs. 2b der Abgabenordnung (AO).

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2012 - I R 99/10

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist durch formwechselnde Umwandlung zum 1. Dezember 2005 aus einer KG hervorgegangen; ihr vom K

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2012 - 4 K 2121/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen.2) Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3) Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der Bescheid des Beklagten (Bekl) vom 29. März 2011 über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes r

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2011 - 4 K 4819/08

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1 Die Klage wird abgewiesen.2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3) Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts des Beklagten (Bekl) vom 17. Juli 2008, mit dem im Rahmen einer

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 29. Juli 2011 - 1 V 1151/11

bei uns veröffentlicht am 29.07.2011

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Streitig ist die Androhung eines Verzögerungsgeldes. 2 Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juni 2011 - X B 37/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

Tatbestand 1 I. Am 9. September 2008 erließ der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) gegen den Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) ei

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Juni 2011 - IV B 120/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Verzögerungsgeldern.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2011 - I B 151/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob im Rahmen einer Außenprüfung eine Verpflichtung besteht, einen Lesezugriff auf ein betriebliches Dokumentenmanagementsystem einzuräumen,

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 01. Feb. 2011 - 3 K 64/10

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes. 2 ..

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Okt. 2010 - 3 K 2555/09

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tenor 1. Der Körperschaftsteuerbescheid vom 18. Februar 2009 sowie der Gewerbesteuermessbetragsbescheid vom 18. März 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 2009 werden ersatzlos aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bekla

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Juni 2010 - 4 K 1511/09

bei uns veröffentlicht am 01.06.2010

Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Prüfungsanordnung (PA) des Beklagten (Bekl) vom 24. Oktober 2007 rechtmäßig ist und ob die Bestimmung des Prüfungsbeginns rechtmäßig war. 2 Die Klägerin (Klin) ist Teil der „Y-Gruppe“, die einen Konzer

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2010 - 2 BvL 13/07

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

Gründe A. 1 Die Vorlage wirft die Frage auf, ob § 393 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) mit

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. März 2009 - 4 K 91/07

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

Tatbestand   1 Streitig sind die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung (PA) sowie der Bestimmung des Prüfungsbeginns. 2 Seit dem Jahr 2002 führt der Beklagte (Bekl) bei den Klägern (Kl) eine Außenprüfung (AP) für die Jahre 1996 bis 2000

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2008 - 4 K 90/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung (PA) des Bek

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2008 - 4 K 88/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

Tatbestand   1 Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung (PA) des Beklagten (Bekl) vom 11. Dezember 2006 sowie der Festlegung des Prüfungsbeginns auf den 18. Dezember 2006. 2 Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH u. Co. KG, die

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2008 - 4 K 92/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

Tatbestand   1 Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung (PA) des Beklagten (Bekl) vom 11. Dezember 2006 sowie der Festlegung des Prüfungsbeginns auf den 18. Dezember 2006. 2 Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH & Co. KG, die d

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Apr. 2006 - 4 V 7/06

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob dem Antragsgegner (Ag) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen ist, Kontrollbesuche bei der Antragstellerin (Astin) vorzunehmen, um dort anwesende Prostituierte und deren Kunden

Finanzgericht des Saarlandes Beschluss, 18. Nov. 2005 - 1 K 160/01

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tatbestand Die Kläger führten den anhängigen Rechtsstreit wegen der Weigerung des Beklagten, ihnen für den (Um-) Bau und die Erweiterung ihres Wohnhauses die degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG zuzubilligen.

Referenzen

(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:1.Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,2.die...
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und...
(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:1.Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,2.die...