Abgabenordnung - AO 1977 | § 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 125 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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22/11/2017 09:48

Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist auch dann fristwahrend, wenn er bei einem unzuständigen Finanzamt erfolgt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des
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published on 23/02/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 1379/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Prüfungsinhalt bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts; Hemmung der Festsetzungsf
published on 17/11/2015 00:00

Tatbestand I. Der Kläger ist Unternehmer, der sein Unternehmen vom Bezirk des Beklagten (des Finanzamtes … – FA A) aus betreibt. Die Ehefrau des Klägers war bis zum 31. Dezember 2001 beim FA A beschäftigt. Das FA A u
published on 28/04/2015 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 2146/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwörter: 1. Nach dem Wortlaut des Vertrages in Art. 11 Abs. 1 RHV AUT ist erforderlich, dass die Bestätigung, dass der in dem Rückst
published on 25/02/2015 00:00

Tenor 1.) Die Prüfungsentscheidung des Beklagten vom 15. Februar 2013, nach der die Klägerin die Steuerberaterprüfung 2012 nicht bestanden hat, wird aufgehoben. 2.) Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin zum Zweck der Wiederholun
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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist...