Abgabenordnung - AO 1977 | § 118 Begriff des Verwaltungsakts
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

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Außenprüfung: Verzögerungsgeld auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zulässig
31.08.2012
es beträgt mindestens 2.500 EUR und höchstens 250.000 EUR-FG Baden-Württemberg vom 25.01.12-Az:4 K 2121/11
Steuerrecht: Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung
31.12.2009
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Steuerrecht: BFH: Zur Dateneinsichtsrecht der Finanzbehörden
02.10.2009
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Steuerrecht: BFH: Zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft
13.08.2009
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 118 AO 1977
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Finanzverwaltungsgesetz - FVG 1971 | § 20a Druckdienstleistungen für Bundesfinanzbehörden
(1) Das Bundesministerium der Finanzen darf sich zum Drucken und Kuvertieren von schriftlichen Verwaltungsakten im Sinne des § 118 der Abgabenordnung und sonstigen Schreiben im Verwaltungsverfahren nach der Abgabenordnung der Bundesfinanzbehörden und

158 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 118 AO 1977.
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13
bei uns veröffentlicht am 12.06.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 6/13 vom 12. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juni 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des La
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2005 - IX ZB 38/05
bei uns veröffentlicht am 08.12.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 38/05 vom 8. Dezember 2005 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 14 Abs. 1 Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen e
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2015 - 1 K 645/12
bei uns veröffentlicht am 16.06.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
1 K 645/12
Im Namen des Volkes
Urteil
BFH I B 168/15
In dem Rechtsstreit
B F+G GmbH
- Klägerin -
gegen
...
- Beklagter -
wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer
Finanzgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - 10 K 3036/16
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
1. Die Aufforderung des Beklagten zur Vorlage von Unterlagen vom 9. Mai 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2015 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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