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§ 15Amtlich · § 5 UrhG

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Zeitreise: 18.07.2016

Die auf § 14 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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