(1) Endet ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Die Gläubiger sind in einer Bekanntmachung zu der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

(3) Statt Sicherheit zu leisten, kann der andere Vertragsteil sich für die Forderung verbürgen. § 349 des Handelsgesetzbuchs über den Ausschluß der Einrede der Vorausklage ist nicht anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Kapitalmarktrecht: Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG a.F.

04.01.2013

Empfängerhorizont für Prospekterklärungen richtet sich nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Anlegers-BGH vom 18.09.12-Az:XI ZR 344/11
Prospekthaftung

Arbeitsrecht: Zur Betriebsrentenanpassung und Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

03.12.2009

Versorgungsberechtigte können nicht nach § 303 AktG Sicherheit für künftige Betriebsrentenanpassungen verlangen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 10 Bekanntmachung der Eintragungen; Registerbekanntmachungen


(1) Die Eintragungen in das Handelsregister sowie Registerbekanntmachungen nach Absatz 3 werden durch ihre erstmalige Abrufbarkeit über das nach § 9 Absatz 1 bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem bekannt gemacht. § 9 Absatz 1

Handelsgesetzbuch - HGB | § 349


Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. Das gleiche gilt unter der bezeichneten Voraussetzung für denjenigen, welcher aus einem Kreditauftrag als Bürge haftet.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2004 - II ZR 256/02

bei uns veröffentlicht am 13.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 256/02 Verkündet am: 13. Dezember 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2001 - II ZR 178/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 178/99 Verkündet am: 17. September 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2001 - II ZR 119/00

bei uns veröffentlicht am 05.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 119/00 Verkündet am: 5. November 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2006 - II ZR 238/04

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 238/04 Verkündet am: 10. Juli 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2000 - II ZR 64/99

bei uns veröffentlicht am 02.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 64/99 Verkündet am: 2. Oktober 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Finanzgericht München Beschluss, 17. Juli 2014 - 14 V 10/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die Vollziehung der Steueranmeldung vom ... wird in Höhe des von der Antragstellerin geleisteten Anteils der Kernbrennstoffsteuer für ... von ... € ab Fälligkeit bis zum Ablauf von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. März 2015 - 3 AZR 739/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2013 - 9 Sa 277/13 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung -

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2014 - II ZR 361/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 3 6 1 / 1 3 Verkündet am: 7. Oktober 2014 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlage

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Jan. 2013 - 3 AZR 638/10

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. September 2010 - 17 Sa 58/09 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Juni 2011 - 7 A 10245/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Bek

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. März 2011 - 1 ABR 97/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2008 - 4 TaBV 68/08 - aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2009 - L 7 AL 3936/07

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Referenzen

Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. Das gleiche gilt unter der bezeichneten Voraussetzung für denjenigen, welcher aus einem Kreditauftrag als Bürge haftet.