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Lezard Anleihe: Erneute Hiobsbotschaft für die Anleger

Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden.

Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen.

Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQRE) bedeutet dies wohl, dass sie sich weiterhin auf Verluste einstellen müssen. Bisher wurde den Anlegern schon einiges abverlangt. So haben sie sich bereit erklärt, die ursprünglich im November 2016 fällig gewordenen Zinsen bis zum 31. Mai 2017 zu stunden und bis dahin auch auf ihre Sonderkündigungsrechte zu verzichten. Darüber hinaus sollten sie massiven Änderungen bei den Anleihebedingungen zustimmen. Nach dem Insolvenzantrag haben sich die Aussichten auf Zinszahlungen oder die Rückzahlung der Anleihe weiter verschlechtert. Es ist davon auszugehen, dass den Anlegern im Sanierungsprozess weiterhin Zugeständnisse abgerungen werden sollen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Spätestens seit dem Insolvenzantrag sollten bei den Anlegern die Alarmglocken schrillen. Auch wenn die René Lezard Mode GmbH im Schutzschirmverfahren die Sanierung vorantreiben möchte, ist keineswegs gesagt, dass dies auch gelingt. Zu den Hintergründen, warum der Investor abgesprungen ist, macht das Unternehmen keine Angaben. Ein gutes Zeichen ist es aber sicherlich nicht. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Dann könnten die Anleger zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, müssten voraussichtlich aber auch mit hohen Verlusten rechnen. Die Anleger kämen vom Regen in die Traufe. Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, können aber auch rechtliche Schritte geprüft werden. So ist es möglich, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Vermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.

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