​Laurèl GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger können Forderungen anmelden

published on 03.03.2017 09:32
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Author’s summary by Arthur R. Kreutzer

​Laurèl GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Laurèl GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger

können Forderungen anmelden

Rund 20 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe der Laurèl GmbH investiert. Ihr Geld steht im Feuer. Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH am 1. Februar eröffnet (Az.: 1503 IN 3389/16) und Eigenverwaltung angeordnet.

Das bedeutet, dass das Unternehmen seinen eingeschlagenen Sanierungskurs in Eigenregie fortsetzen kann. Dazu gehört auch der mögliche Einstieg potenzieller Investoren. Für die Anleihe-Anleger bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter anmelden können. Dazu haben sie bis zum 14. März Zeit. Die Gläubigerversammlung wird am 25. April stattfinden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein erster Schritt für die Anleihe-Anleger, zumindest einen Teil des investierten Geldes zu retten. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, hängt von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Daher müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren weiter mit hohen Verlusten rechnen. Auch wenn es gelingen sollte, einen Investor zu finden, müssen die Anleger Verluste einkalkulieren, da es unwahrscheinlich ist, dass ein Investor die Anleihe-Schulden übernehmen wird. Nicht zu vergessen ist, dass die Anleger schon einmal auf den überwiegenden Teil ihrer Forderungen verzichten sollten. Auch wenn es durch den Insolvenzantrag der Laurèl GmbH dann nicht mehr zu einer Abstimmung über die geplanten Änderungen bei den Anleihebedingungen gekommen ist. Für die Anleger ist die Lage nach wie vor bescheiden.

Um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. Dazu gehört insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Forderungen können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch fehlerhafte Angaben in den Emissionsprospekten entstanden sein. So hätten die Anleger beispielsweise über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen.

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