​Gebr. Sanders GmbH & Co. KG zeigt Zahlungsunfähigkeit an

published on 19.11.2016 18:39
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Gebr. Sanders GmbH & Co. KG zeigt

Zahlungsunfähigkeit an

Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Bettenhersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungsunfähigkeit angezeigt.

Nach Unternehmensangaben sei die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, da die Prolongation der Kreditlinie nicht gelungen sei. Die Sanierungsbemühungen würden dennoch fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden auch noch Insolvenzanträge für die Tochtergesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders Verwaltungs KG gestellt.

Im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung hat das Unternehmen drei Monate Zeit, sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Gelingt dies nicht, kann am Ende auch die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens stehen. Für die Anleger steht damit viel auf dem Spiel. Ihnen könnten Verluste drohen. Sie konnten sich an der 2013 begebenen Anleihe der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG beteiligen (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Die Anleihe hat ein Volumen von 22 Millionen und eine Laufzeit bis Oktober 2018. Dabei ist sie mit 8,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind halbjährlich im April und im Oktober fällig. Die am 22. Oktober fällige Zinszahlung ist ausgeblieben.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Wenn ein Unternehmen die Zinsen seiner Anleihe nicht mehr bedienen kann, ist das immer ein Warnzeichen für die Anleger. Ob die Sanierung der angeschlagenen Gebr. Sanders GmbH & Co. KG gelingt, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Es ist auch möglich, dass die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen und es nicht beim Ausbleiben einer Zinszahlung bleibt. Eine Änderung der Anleihekonditionen ist in den meisten Fällen mit Verlusten für die Anleger verbunden. Die drohen auch, wenn die Sanierung scheitern sollte und in der Folge ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Um ihr Geld zu schützen, können sich Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beraten lassen.

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