Cosma-Gold:

Anleger können Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden

Gold genießt seit langer Zeit einen guten Ruf als wertbeständige Geldanlage. Das gilt aber nur, wenn auch der Anbieter von Goldanlage-Modellen seriös ist. Dass dies nicht immer der Fall ist, mussten die Anleger der Cosma-Gruppe leidvoll erfahren.

Am Amtsgericht Karlsruhe wurden am 2. März 2017 die Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN 1026/16), über die Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH eröffnet (Az.: 20 IN 1028/16) eröffnet. Die Anleger können nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Die geschädigten Anleger haben auf die vermeintlich attraktiven Goldanlagemodelle der Cosma-Gruppe vertraut. Renditen bis zu 8 Prozent und hohe Sicherheiten waren ihnen in Aussicht gestellt worden. Doch Ende 2016 wurde klar, dass sie ihr Geld nicht sicher investiert hat. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte mit, dass sie wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. So besteht der Verdacht, dass die Anleger bereits seit Ende 2014 mit falschen Angaben zur Sicherheit und Rendite ihrer Geldanlagen getäuscht wurden. In dem Zusammenhang besteht der Verdacht, dass die Anlegergelder nicht wie ursprünglich vorgesehen angelegt wurden. Genaue Angaben zur Schadenshöhe macht die Staatsanwaltschaft nicht. Es ist aber von einem Millionen-Betrag auszugehen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Auf den ersten Schock folgte für die Anleger immerhin eine etwas bessere Nachricht. Denn im Zuge der Ermittlungen konnten erhebliche Vermögenswerte sichergestellt werden. Das bedeutet, dass ihr Geld noch nicht vollständig verloren ist. Umso wichtiger ist es aber, die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.

Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Verluste vollständig kompensieren zu können. Allerdings besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können natürlich Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen bestehen. Ebenfalls in der Haftung können aber auch die Anlageberater und Anlagevermittler stehen. Denn sie sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufzuklären. Sollten die Risiken verschwiegen worden sein oder das Geschäftsmodell von Anfang an nicht plausibel gewesen sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Show what you know!
Artikel schreiben

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht beraten

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

ArbeitsrechtBank- und KapitalmarktrechtInsolvenz- und SanierungsrechtSozialrecht

Als Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung ist https://www.buchalik-broemmekamp.de/öä bundesweit darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In in
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
11 Anwälte
Philipp Wolters L.L.M. (UK)
Dr. Olaf Hiebert
Alfred Kraus
Claudia Rumma
Daniel Eckart
Jürgen Bödiger
Michael Kothes
Dr. Jasper Stahlschmiidt
Sascha Borowski
Mike Zerbst

Dethloff Rechtsanwalt

Bank- und Kapitalmarktrecht

 Ingo M. Dethloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
EnglischRussisch

Dr. Schackow & Partner PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtHandels- und GesellschaftsrechtTransport- und SpeditionsrechtVergaberecht

Dr. Schackow & Partner PartG mbB, in 20354 Hamburg, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Reiserecht Steuerrecht Arbeitsrecht Immobilienrecht Zollrecht Rechtsanwältin Dr. Andre
25 Anwälte
Dr. Alexandra Freifrau von Kottwitz
Dr. Andrea Bästlein LL.M. | Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Detlev G. Gross LL.M. | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Dr. Gerhard Liening
Dr. Julius Drumm
Dr. Kai Busch LL.M. | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Klaus Rentsch
Dr. jur. Matthias Dumke | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Tammo Vitens | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Thomas Brinkmann | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Bank- und Kapitalmarktrecht

OLG Celle: falsche Pflichtangaben - Darlehen aus 2011 widerrufbar

11.09.2016

Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung v

OLG Stuttgart: Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt

05.04.2016

OLG Stuttgart: Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt Die anhaltend niedrigen Zinsen haben Bausparverträge zu einer attraktiven Geldanlage gemacht. Die vergleichsweise hoch verzinsten Altverträge werden allerdings für die Bausparkassen zum P

LG Stuttgart erklärt die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank für ungültig

von Rechtsanwalt Holger Bernd, BERND Rechtsanwälte
24.08.2015

Urteil des Landgerichts Stuttgart zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung

​Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz

02.01.2017

Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz Der dritthöchste Wohnturm Deutschlands soll der GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart werden. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch dann folgten Baustopp und der Insolvenzantrag