Vertrag

published on 09/05/2007 19:48
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Author’s summaryzur Erstellung eines „Gutachtens zur Gültigkeit von EU Führerscheinen in Deutschland“

zwischen

Name:

Familienname:

Straße:

Plz Ort:

Geburtsdatum:

Auftraggeber

und

RA Dirk Streifler

Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin

Auftragnehmer

wird nachfolgender Vertrag geschlossen.

1. Auftragsgegenstand

Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber ein Gutachten

„Gutachten zur Gültigkeit von EU Führerscheinen in Deutschland“

Das Gutachten beschreibt die relevante Rechtslage soweit sie am Tage der Erstellung für den Unterzeichner vorhersehbar war. Nicht geprüft wurde, ob das Erteilungsverfahren rechtmäßig war und insbesondere ob die Vertragspartner die innerstaatlichen Vorschriften des Ausstellerstaates eingehalten haben.

Es basiert auf den schriftlichen Mitteilungen des Auftraggebers.

Mit Einschränkung des Vorstehenden wird das Gutachten nach bestem Wissen erstellt und beinhaltet nachfolgende Punkte:

I. Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG

II. Die Rechtsprechung des EuGH zur Anerkennung von EU-Führerscheinen

1. Kapper-Entscheidung

2. Halbritter-Entscheidung

3. Kremer-Entscheidung

4. Missbrauchsvorlage

5. Zusammenfassung zur EuGH Rechtsprechung

6. Die Bindung anderer Gerichte an die Entscheidungen des EuGH

III. Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte

IV. Analyse der Rechtsprechung - Verkehrssicherheit contra Freizügigkeit

1.Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im einstweiligem Rechtsschutzverfahren

2. Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Hauptsacheverfahren

3. Rechtsprechung der Strafgerichte

V. Prozessuales

VI. Ausblick: Die Dritte Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006

VII. Zusammenfassung

VIII. FAQ

IX. Persönliches

Anlagen

2. Haftung

Eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige fehlerhafte Ausführungen in dem Gutachten wird beschränkt auf den Betrag von 250 TEUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern eine Versagung der Anerkennungspflicht rechtskräftig wird, ohne das der Rechtsweg ausgeschöpft wurde.

3. Urheberrecht

Das Gutachten dient ausschließlich zur Information des Auftraggebers.

Es darf auch für eine Argumentation mit den Behörden oder dem Arbeitgeber genutzt werden und insbesondere bei Polizeikontrollen o.ä. vorgelegt werden.

Im übrigen ist die Weitergabe an Dritte im Original, in Kopie oder auch elektronischer Ablichtungen und auch in Auszügen untersagt.

Weitergabe in diesem Sinne ist jedes zugänglichmachen insbesondere einstellen auf eine Webseite oder der Versand per Mail, Verkauf an Dritte.

Der Auftraggeber, wird den Auftragnehmer Herrn RA Dirk Streifler bei der Abwehr von Angriffen auf die Schutzrechte unterstützen und unverzüglich über vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte unterrichten.

4. Vergütung des Auftragnehmers

Für die Erstellung des Gutachtens zahlt der Auftraggeber an den Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren ein

Festhonorar in Höhe von € 300

(mindestens jedoch den Betrag der gesetzlichen Gebühren)

Neben diesem Festhonorar sind sämtliche Auslagen wie Mehrwertsteuer und Schreibauslagen gesondert zu erstatten.

5. Vertragsstrafe

Für den Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber für jeden Einzelfall bei Vermeidung des Fortsetzungszusammenhang an RA Dirk Streifler eine Vertragsstrafe in Höhe von

5.000 EUR

zu zahlen.

Ort,
Datum,







__________________                                                                    __________________
Auftraggeber                                                                                  Auftragnehmer

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07/03/2008 14:09

Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
12/05/2021 14:55

Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.  So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
25/08/2022 01:19

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
15/04/2014 11:58

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
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