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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht in Brilon

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Arbeitsrecht in Brilon, alphabetisch nach Namen.

Rechts-Graph
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ArbeitsrechtBrilonAmtsgericht Brilon§ 4 KSchG§ 2 ArbGG§ 12a ArbGGRechtsanwalt Alexander Abeler | Fachanwalt für ArbeitsrechtRechtsanwalt Alexander Mielke | Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtRechtsanwalt Dr. Ralf Laws | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für SteuerrechtRechtsanwalt Josef Mühlenbein | Fachanwalt für ArbeitsrechtWilleke K. RechtsanwaltRechtsanwälte Mühlenbein & KollegenAnwaltskanzlei Zillikens und NackeKuendigungsschutzklageAbfindungArbeitsrecht · Brilon
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Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.

Kanzleien mit Arbeitsrecht in Brilon

Mit KI erstellt

Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Arbeitsrecht in Brilon

Im Bereich Arbeitsrecht in Brilon sind aktuell 6 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 7 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Brilon zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Olsberg zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Brilon bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis — insbesondere Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsabgeltung, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse — sind erstinstanzlich ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 ArbGG). Örtlich kann die Klage sowohl am Sitz des Arbeitgebers (§ 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 12, 17 ZPO) als auch am gewöhnlichen Arbeitsort (§ 48 Abs. 1a ArbGG) erhoben werden.

Wichtigste gesetzliche Ausschlussfrist ist die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG, § 623 BGB). Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG); eine Vertretung durch Rechtsanwälte ist gemäß § 11 Abs. 1 ArbGG bundesweit zulässig.

Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Brilon (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)

Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk

Häufige Rechtsfragen im Bereich Arbeitsrecht

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, muss er gemäß § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam.

Wer trägt im Arbeitsgerichtsprozess der 1. Instanz die Anwaltskosten?

Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht besteht nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt.

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