Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Steuerrecht in Brilon
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Steuerrecht in Brilon, alphabetisch nach Namen.
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- Rechtsanwalt Alexander Abeler | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Alexander Mielke | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsanwalt Dr. Ralf Laws | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
- Rechtsanwalt Klaus Walter Willeke | Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Steuerrecht in Brilon
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Steuerrecht in Brilon
Im Bereich Steuerrecht in Brilon sind aktuell 4 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 7 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Olsberg zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Brilon bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Betriebsprüfung) ist der Finanzrechtsweg gegeben (§ 33 Abs. 1 FGO). Die Finanzgerichte entscheiden als obere Landesgerichte in erster und einziger Tatsacheninstanz (§ 2, § 35 FGO); einzige Rechtsmittelinstanz ist der Bundesfinanzhof (§ 115 FGO). In Steuerstrafsachen (§ 370 AO) sind die Strafgerichte zuständig.
Gegen Steuerbescheide des Finanzamts ist vor der Klage der außergerichtliche Einspruch gegeben (§ 347 AO), der binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen ist (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). Zur Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bedarf es eines gesonderten Antrags nach § 361 AO bzw. § 69 FGO.
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Steuerrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts?
Der Einspruch nach § 347 AO ist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids nach § 361 Abs. 1 Satz 1 AO jedoch nicht automatisch gehemmt.