Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Kündigungsschutzklage ist die statthafte Klage vor dem Arbeitsgericht, wenn ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt wissen will. Sie ist drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben!!! Andernfalls wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch