Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2009 - L 13 AS 3835/08 PKH-B
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 3. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Gründe
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Referenzen - Gesetze
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2009 - L 13 AS 3835/08 PKH-B zitiert 12 §§.
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 177
Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialger
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 173
Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Sozialgericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen; § 181 des Gerichtsverfassungsgesetzes bleibt unberührt. Die Beschwerdefrist i
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 172
(1) Gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte findet die Beschwerde an das Landessozialgericht statt, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist.
(2) Pro
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 144
(1) Die Berufung bedarf der Zulassung in dem Urteil des Sozialgerichts oder auf Beschwerde durch Beschluß des Landessozialgerichts, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 1. bei einer Klage, die eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung oder einen hier

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 29. Juli 2008 - L 7 SO 3120/08 PKH-B
bei uns veröffentlicht am 29.07.2008
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Juni 2008 wird verworfen.
Gründe 1 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Sozialgericht Mannheim das Proz
2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2009 - L 13 AS 3835/08 PKH-B.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Nov. 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH
bei uns veröffentlicht am 04.11.2009
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss desSozialgerichts Schleswig vom 9. Februar 2009 wird als unzulässigverworfen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgeric
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Nov. 2009 - L 9 B 50/09 AS PKH
bei uns veröffentlicht am 04.11.2009
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss desSozialgerichts Schleswig vom 9. Februar 2009 wird als unzulässigverworfen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vo