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BinSchGAmtlich · § 5 UrhG

Binnenschiffahrtsgesetz

Rechtsstand: 02.12.2024Fundstelle: RGBl 1895, 301Ausgefertigt: 15.06.1895

Gliederung

72 Vorschriften
  1. Erster AbschnittSchiffseigner
  2. Zweiter AbschnittSchiffer
  3. Dritter AbschnittSchiffsmannschaft
  4. Vierter AbschnittFrachtgeschäft. Schiffsüberlassungsverträge
  5. Fünfter AbschnittBeförderung von Reisenden und ihrem Gepäck
  6. Sechster AbschnittGroße Haverei
  7. Siebter AbschnittZusammenstoß von Schiffen. Bergung
  8. Achter AbschnittSchiffsgläubiger
  9. Neunter AbschnittVerjährung
  10. Zehnter AbschnittSchlußbestimmungen