Binnenschiffahrtsgesetz - BinSchPRG | § 1

Binnenschiffahrtsgesetz - BinSchPRG | § 1
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 30/03/2017 00:00

Tatbestand I. Der Senat weist unter Bezugnahme auf die Erörterung des Sach- und Streitstandes in der mündlichen Verhandlung vom 21.02.2017 auf Folgendes hin: 1. Zur Frage des Ausschlusses der Haftungsbeschränkung nach § 5 b Abs. 2
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.