Binnenschiffahrtsgesetz - BinSchPRG | § 1
Binnenschiffahrtsgesetz - BinSchPRG | § 1
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt Inhaltsverzeichnis
Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 30/03/2017 00:00
Tatbestand
I.
Der Senat weist unter Bezugnahme auf die Erörterung des Sach- und Streitstandes in der mündlichen Verhandlung vom 21.02.2017 auf Folgendes hin:
1. Zur Frage des Ausschlusses der Haftungsbeschränkung nach § 5 b Abs. 2
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.