ArbSchGAmtlich · § 5 UrhG
Arbeitsschutzgesetz
Rechtsstand: 22.12.2025Fundstelle: BGBl I 1996, 1246Ausgefertigt: 07.08.1996
Gliederung
29 Vorschriften- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittPflichten des Arbeitgebers
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 4 Allgemeine Grundsätze
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 Dokumentation
- § 7 Übertragung von Aufgaben
- § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- § 9 Besondere Gefahren
- § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 12 Unterweisung
- § 13 Verantwortliche Personen
- § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Dritter AbschnittPflichten und Rechte der Beschäftigten
- Vierter AbschnittVerordnungsermächtigungen
- Fünfter AbschnittGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- Sechster AbschnittSchlußvorschriften
- § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- § 25 Bußgeldvorschriften
- § 26 Strafvorschriften