Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 7 Übertragung von Aufgaben
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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Inhaltsverzeichnis
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
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published on 24/04/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
3 BV 13.834
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 24. April 2015
(VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012, Az.: Au 2 K 11.632)
3. Senat
Sachgebietsschlüssel: 13
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