Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 7 Übertragung von Aufgaben

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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Inhaltsverzeichnis

Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

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published on 24/04/2015 00:00

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 3 BV 13.834 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. April 2015 (VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012, Az.: Au 2 K 11.632) 3. Senat Sachgebietsschlüssel: 13
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