Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 2 Begriffsbestimmungen

(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:

1.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2.
die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3.
arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
4.
Beamtinnen und Beamte,
5.
Richterinnen und Richter,
6.
Soldatinnen und Soldaten,
7.
die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.

(4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.

(5) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. Dienststellen sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Gentechnikgesetz - GenTG | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes sind1.Organismusjede biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen, einschließlich Mikroorganismen,1a.MikroorganismenViren, Viroide, Bakterien, Pilze, mikroskopisch-kleine ein-

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 2015 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. (2) Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere

Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - SportbootVermV-Bin2000 | § 8a Gelegenheitsverkehr


(1) Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr ist auf die Beförderung von höchstens zwölf Fahrgästen und auf die Wasserstraßen der Zone 3, mit Ausnahme der Wasserstraße Rhein, und der Zone 4, mit Ausnahme der Wasserstraße Oder, des Anhangs I der Binnenschiff

Biostoffverordnung - BioStoffV 2013 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Biostoffe sind 1. Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen,2. mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierte Agenzien,die den Menschen durch Infektionen, infektionsbed
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 18 Verordnungsermächtigungen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten h

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen


Rechtsverordnungen nach § 18 können auch erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder von Beschlüssen internationaler Organisationen oder von zwischenstaatlichen Vere
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 5 Begriff des Arbeitnehmers


(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2018 - 3 B 16.1996

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Juli 2014 wird abgeändert. Der Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Januar 20

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2015 - 3 BV 13.834

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 3 BV 13.834 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. April 2015 (VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012, Az.: Au 2 K 11.632) 3. Senat Sachgebietsschlüssel: 13

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 16. Jan. 2018 - 1 TaBV 14/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 26.04.2017 – 5 BV 143/16 – teilweise geändert: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 8. September 2016 zur „Durchführung v

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 2 LA 117/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichterin - vom 14. Oktober 2015 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Str

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2017 - 2 A 11804/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 3. November 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil is

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Juni 2017 - 2 Sa 237/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Dez. 2016 - 9 AZR 574/15

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Auf die Anschlussrevision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 - aufgehoben, s

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 03. Nov. 2016 - 1 K 458/16.NW

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 22. Februar 2016 und des Widerspruchsbescheids vom 10. Mai 2016 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 6. Dezember 2015, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu zu bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 18/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Wahrnehmung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten an einer Universität. Im Streit steht die Frage, ob einem Lehrstuhlin

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 22. Juni 2016 - 9 K 1985/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Ziffer 4 der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 07. September 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Aug. 2015 - 26 L 2549/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens der Antragsgegnerin vom 1. Juli 2015 einer am

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - 13 K 8738/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Pr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2015 - 3 Sa 6/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.06.2014 - 7 Ca 8193/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. März 2014 - 1 O 24/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Gründe 1 Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG im eigenen Namen eingelegte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 1. Kammer - vom 4. Dezember 2013, über di

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Dez. 2013 - 1 L 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Gründe 1 Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 22. Januar 2013 hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht w

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 25. Sept. 2012 - 1 K 429/12.TR

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzuse

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 13. Okt. 2010 - 7 K 2625/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 1.7.2010 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 28.6.2010 wird wiederhergestellt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 20.000,-- EUR f

Arbeitsgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Sept. 2004 - 11 BVGa 2/04

bei uns veröffentlicht am 15.09.2004

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung. 2 Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist ein priv

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(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 -...