Herr Roger Schilling, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Roger Schilling (*12. November 1961 in Hannover; † 26. Mai 2023 in Baden-Baden) wurde am 2. März 2009 Richter am Bundesgerichtshof und dem III. Zivilsenat zugewiesen, zuständig für Staatshaftungsrecht, Notar- und Auftragsrecht. Bereits im August 2009 wechselte er in den XII. Zivilsenat, dem sogenannten Familiensenat, dem er bis zu seinem Tod angehörte.
Seine juristische Laufbahn begann nach dem zweiten Staatsexamen 1995 im höheren Justizdienst Bremens – u. a. als Staatsanwalt sowie Richter an Amts- und Landgerichten. 2002 bis 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, anschließend Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen.
Am BGH wirkte er zunächst am III. Senat, wo er sich mit staatshaftungs- und amtshaftungsrechtlichen Fragen befasste. Ab Sommer 2009 prägte er die Familiensenatspraxis im XII. Zivilsenat und trug maßgeblich bis 2023 zur Entwicklung in Pflege-, Unterhalts- und Betreuungsrecht, Vormundschaftsthemen sowie Gewerberaummietrecht bei. Seit 2016 war er zusätzlich stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen.
Parallel dazu engagierte sich Schilling als Autor und Herausgeber. Seit 2014 war er Mit-Herausgeber des Nomos-Kommentars Familienrecht und wirkte entscheidend an 3. und 4. Auflage mit. Kollegen beschrieben ihn als „exzellenten Juristen, verdienstvollen Richter und liebenswürdigen Menschen“.
Roger Schilling kombinierte präzise Familiensenatspraxis mit fachlicher Weitsicht. Sein Wechsel vom III. in den XII. Senat zeugt von vielseitigem Rechtsverständnis. Sein Engagement in Kommentaren machte ihn zu einer prägenden Persönlichkeit in der Familiensenatsliteratur. Sein tragischer Tod 2023 wurde tief betrauert – sowohl im BGH als auch in der juristischen Fachwelt.

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