Herr Prof. Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Herr Prof. Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Thomas Günther Otto Fischer (*29. April 1953 in Werdohl) war zwischen 1. Juli 2013 und 30. April 2017Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Dort lag sein Schwerpunkt auf Revisionsverfahren aus den OLG-Bezirken Frankfurt, Jena und Köln sowie gegebenenfalls weiteren strafrechtlichen Spezialmaterien.

Seine juristische Laufbahn begann in den 1980er‑Jahren in Bayern: Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1987 war er als Richter an Amtsgerichten tätig und ab 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH. 1993 wechselte er als Richter ans Landgericht Leipzig und übernahm dort unter anderem eine Schwurgerichtskammer.

2013 wurde Thomas Fischer Vorsitzender des 2. Strafsenats. In dieser Rolle prägte er über vier Jahre die Rechtsprechung des BGH entscheidend mit, etwa durch eine eher unkonventionelle Gesprächsform und klare Haltung in juristischen Debatten.

Parallel zu seiner Richtertätigkeit ist Fischer durch seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen weithin bekannt: Er ist der Herausgeber des jährlichen „Fischer StGB“, des maßgeblichen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus publizierte er zahlreiche Kolumnen – u. a. „Fischer im Recht“ bei ZEIT Online (2015–2017), Beiträge bei Spiegel Online seit 2018 und regelmäßig bei LTO.

Nach seiner Pensionierung Ende April 2017 setzte er seine juristische Karriere als Strafverteidiger fort, zuletzt als Of Counsel bei der Kanzlei Gauweiler & Sauter in München.

Thomas Fischer vereint höchste juristische Expertise mit öffentlich sichtbarer Relevanz. Als Senatsvorsitzender prägte er eine Generation strafgerichtlicher Leitentscheidungen. Zugleich entwickelte er sich durch populistische, pointierte Kolumnen und den Fischer StGB zu einer öffentlichen Stimme des Rechts, die weit über die Richterbank hinaus wirkte.

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published on 02.11.2016 00:00

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