Herr Hans-Joachim Dose, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Gericht
Dr. jur. Hans‑Joachim Dose (*28. Dezember 1956 in Hameln) wurde am 10. Dezember 2003 zum Richter am Bundesgerichtshof berufen und gehörte dem XII. Zivilsenat (Familien- und gewerbliches Mietrecht) bis zu seinem Ruhestand am 31. Oktober 2022 an.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Dose 1986 in den niedersächsischen höheren Justizdienst ein. Er durchlief Stationen bei der Staatsanwaltschaft Hannover, den Amts- und Landgerichten in Einbeck und Göttingen. Zwischen 1995 und 1997 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof tätig. 1997 wechselte er ans Oberlandesgericht Celle, bevor er 2003 ans BGH berufen wurde.
Im XII. Zivilsenat war Dose ab dem 1. Juli 2009 stellvertretender Vorsitzender; seit dem 18. Juni 2012 leitete er den Senat als Vorsitzender Richter und wurde zugleich ordentliches Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen. Von 2016 bis 2021 fungierte er zudem als stellvertretender Vorsitzender des Dienstgerichts des Bundes und war Mitglied im BGH-Präsidium (2009–2020, erneut ab 2021) sowie im Präsidialrat (2014–2018).
Hans‑Joachim Dose prägte das Familien‑ und Mietrecht maßgeblich: Er verfasste bedeutsame Entscheidungen, v. a. zu Unterhalts- und Betreuungs- sowie gewerblichen Mietrechtsfragen. In seiner Amtszeit erschienen Standardpublikationen wie Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen (bis 3. Auflage, 2010) und die 5. bis 8. Auflage des Kommentars Wendl/Dose – Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis. Seit 2009 war er Mitherausgeber der FamRZ und verfasste zahlreiche Aufsätze zum Familienrecht.
Nach seinem Eintritt in den Ruhestand 2022 ließ er sich als Rechtsanwalt in Nürnberg nieder.
Dr. Dose vereinte richterliche Erfahrung, wissenschaftliche Expertise und publizistische Aktivität. Als Vorsitzender des XII. Senats setzte er Maßstäbe in familienrechtlicher und mietrechtlicher Praxis, sein Kommentieren und Publizieren prägte die fachliche Debatte nachhaltig. Seine historische Rolle im Dienstgericht, Präsidium und Präsidialrat zeigen zudem, dass er die institutionelle Entwicklung des BGH mitgestaltete – eine Kombination aus Sachverstand, Führungskraft und Anwaltsbezug, die ihn zu einer zentralen Figur der jüngeren BGH‑Geschichte macht.

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