bei uns veröffentlicht am 12.11.2004
Tenor
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein restliches Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz aus 200,00EUR seit dem 06.12.2003 und aus weiteren 800,00