Zivilprozessordnung - ZPO | § 31 Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung

Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 WpHG.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2007 - XI ZR 290/06

bei uns veröffentlicht am 12.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 290/06 Verkündet am: 12. Juni 2007 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ______

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 22. Aug. 2018 - 11 AR 13/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor Das Landgericht Aurich wird als zuständiges Gericht bestimmt. Gründe I. 1 Die Klägerin nimmt den Beklagten als Treugeberkommanditist der ... UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin, d

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2015 - X ARZ 573/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 573/15 vom 8. Dezember 2015 in dem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 2 a) Für die Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 Nr.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 23. Okt. 2006 - 5 U 64/06; 5 U 64/2006

bei uns veröffentlicht am 23.10.2006

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 6. März 2006 – 6 O 645/03 abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen der Kläger Ziff