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Amtlich · § 5 UrhG

Art 33 WG

Zeitreise: 31.08.2015‹ Art 32Art 34 ›

(1) Ein Wechsel kann gezogen werdenauf Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung;auf einen bestimmten Tag.

(2) Wechsel mit anderen oder mit mehreren aufeinanderfolgenden Verfallzeiten sind nichtig.

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