Wehrpflichtgesetz - WehrPflG | § 2 Geltung der folgenden Vorschriften
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Wehrpflichtgesetz Inhaltsverzeichnis
Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
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(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unt
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published on 25/11/2014 00:00
Tenor
1. Unter teilweiser Aufhebung der ablehnenden Entscheidung vom 19. November 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 27. März 2014 wird die Beklagte verpflichtet, gegenüber der Klägerin für A für die Monate August und September 2013 Ki
published on 27/10/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1Tatbestand
2Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für seinen Sohn auch nachdem dieser das 25. Lebensjahr vollendet hat wegen der Leis
published on 20/06/2014 00:00
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 16. Juli 2012 verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar
published on 17/12/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass zwei ihm am 3. März 2009 (BVerwG 1 WRB 3.12) und am 25. März 2009 (BVerwG 1 WRB 2.12) erteilte Befehle, sic
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