Wehrpflichtgesetz - WehrPflG | § 2 Geltung der folgenden Vorschriften

Wehrpflichtgesetz - WehrPflG | § 2 Geltung der folgenden Vorschriften
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Wehrpflichtgesetz Inhaltsverzeichnis

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unt
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 25/11/2014 00:00

Tenor 1. Unter teilweiser Aufhebung der ablehnenden Entscheidung vom 19. November 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 27. März 2014 wird die Beklagte verpflichtet, gegenüber der Klägerin für A für die Monate August und September 2013 Ki
published on 27/10/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für seinen Sohn auch nachdem dieser das 25. Lebensjahr vollendet hat wegen der Leis
published on 20/06/2014 00:00

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 16. Juli 2012 verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar
published on 17/12/2013 00:00

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass zwei ihm am 3. März 2009 (BVerwG 1 WRB 3.12) und am 25. März 2009 (BVerwG 1 WRB 2.12) erteilte Befehle, sic
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.