Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 3 Wirkung der Beschwerde

(1) Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung der Beschwerde befreit insbesondere nicht davon, einen Befehl, gegen den sich die Beschwerde richtet, auszuführen. § 11 des Soldatengesetzes bleibt unberührt.

(2) Die für die Entscheidung zuständige Stelle prüft auch ohne Antrag des Beschwerdeführers, ob die Ausführung des Befehls oder die Vollziehung einer Maßnahme bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen ist oder andere einstweilige Maßnahmen zu treffen sind. Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, kann der Beschwerdeführer die Entscheidung des Wehrdienstgerichts beantragen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 17 Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts


(1) Ist die weitere Beschwerde erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Pflichten eines Vorgesetzten ihm gegenüb

Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 11 Beschwerden bei abgesetzten Truppenteilen


Ist der für die Entscheidung zuständige Disziplinarvorgesetzte bei abgesetzten Truppenteilen, an Bord von Schiffen oder in ähnlichen Fällen nicht anwesend und auf dem gewöhnlichen Postweg schriftlich nicht erreichbar, gilt folgendes: a) Der Beschwerd
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatengesetz - SG | § 11 Gehorsam


(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Juli 2015 - Au 2 S 15.435

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.069,73 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1991

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. März 2017 - M 21 K 15.2485

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger stand von 1. April 1995 bis z

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juni 2018 - 1 WDS-VR 2/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die ... geborene Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit; ihre zuletzt auf 22 Jahre festgesetzte Dienstzeit endet mit Ablauf des 30. Juni ... Sie

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2017 - 1 WDS-VR 8/17

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Abteilungsleiter

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Okt. 2017 - 1 WB 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Sept. 2017 - 1 WDS-VR 4/17

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz für die Erteilung eines vorläufigen oder eines endgültigen positiven Ergebnisses seiner erweiterten Siche

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WDS-VR 2/17

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die für ihn erstellte Beurteilung für Eignungsübende und gegen die dazu abgegebene Stellungnahme de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Jan. 2017 - 1 WDS-VR 8/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Kommandierung zu einer Maßnahme der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW).

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Dez. 2016 - 1 WDS-VR 4/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich in einem Konkurrentenstreit mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung des Bundesamts f

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 WDS-VR 6/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aufhebung seiner Versetzung zum Offizierlehrgang.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2016 - 1 WB 28/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (im Folgenden: Bundesamt für das Personalmanagement) angeord

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Apr. 2016 - 1 WDS-VR 2/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung, sie zur 5./... in B., hilfsweise

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. März 2016 - L 11 KA 12/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 03.02.2014 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung seiner Beschlüsse vom 25.08.2010 und 23.01.2013 verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen die Bes

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Okt. 2015 - 1 WDS-VR 6/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2015 - 1 WB 59/14, 1 WB 61/14, 1 WB 59/14, 1 WB 61/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller strebt seine bundesweite Mitbetrachtung für Dienstposten an, die nach Besoldungsgruppe A 9 mZ (Oberstabsfeldwebel) bewertet sind (Verfahre

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 17. Juli 2015 - 10 L 426/15

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 13. April 2015 erhobenen Wehrbeschwerde gegen den Entlassungsbescheid des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr vom 12. März 2015 – Az.: 16-02-11 – wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juni 2015 - 1 WDS-VR 2/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. März 2015 - 1 WB 44/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Entscheidung des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung vom 10. September 2014, den Dienstposten des ...leiters ... im ...amt mit dem Beigeladenen zu besetzen, w

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Feb. 2015 - 1 WDS-VR 2/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe B 2 bewerteten Dienstpostens des .

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Juli 2014 - 1 B 799/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf einen Wert in der Streitwertstufe bis 4.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Nachdem beide Beteiligte das Verfahren in der Hauptsache

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11124/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird unter Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. Oktober 2013 die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des V

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Mai 2014 - 1 WB 55/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des Refe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Apr. 2014 - 1 WDS-VR 23/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Der Bundesminister der Verteidigung wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Jan. 2014 - 2 WRB 3/12, 2 WRB 4/12, 2 WRB 5/12, 2 WRB 3/12, 2 WRB 4/12, 2 WRB 5/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tatbestand 1 Der ... geborene ehemalige Soldat leistete ab dem 1. Januar 2009 Grundwehrdienst bei der ...regiment in S.. Mit Verfügung des Kommandeurs ...kommando vom 3.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 18. März 2009 - 2 Sa 144/07 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Mai 2011 - 1 WB 59/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2011

Tatbestand Der Antragsteller ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Obersten (Besoldungsgruppe B 3). Zusammen mit drei anderen Soldaten (Oberste der Besoldungsgruppen A 16 oder B 3) wurde er für die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2011 - 4 AZR 340/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2009 - 3 Sa 710/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Nov. 2010 - 2 WRB 1/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tatbestand Der Beschwerdeführer ist Berufssoldat. Seit dem 31. Oktober 2006 ist er als stellvertretende Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirkssc

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juli 2005 - 17 K 1854/05

bei uns veröffentlicht am 11.07.2005

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   1  Der Antrag des Antragstellers ist sachdienlich dahin auszulegen, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entlassungsve

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(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu...
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu...