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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde

Zeitreise: 02.07.2026

Verändert eine Waffenbehörde durch eine Datenübermittlung an die Registerbehörde Daten, die im Waffenregister gespeichert sind, unterrichtet die Registerbehörde diejenigen Waffenbehörden, die auch für diese Daten verantwortlich sind.

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