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WaffRGAmtlich · § 5 UrhG

Waffenregistergesetz

Rechtsstand: 02.07.2026Fundstelle: BGBl I 2020, 166, 184Ausgefertigt: 17.02.2020

Gliederung

34 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  2. Abschnitt 2Datenbestand des Waffenregisters
  3. Abschnitt 3Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
  4. Abschnitt 4Datenübermittlung der Registerbehörde
  5. Abschnitt 5Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  6. Abschnitt 6Rechte der betroffenen Person
  7. Abschnitt 7Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften