Waffengesetz - WaffG 2002 | § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

(3) Gegenüber Personen, die die Waffenherstellung oder den Waffenhandel nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 bis 6 oder eine Schießstätte nach § 27 Abs. 2 ohne Erlaubnis betreiben dürfen, können Anordnungen zu den in Absatz 1 genannten Zwecken getroffen werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV | § 33 Europäischer Feuerwaffenpass


(1) Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 des Waffengesetzes beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen in ihm nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 53 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,2. (weggefallen)3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit A
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten


(1) Wer 1. eine ortsfeste Anlage oder2. eine ortsveränderliche Anlage,die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießsportübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Apr. 2018 - 3 L 113/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Gründe 1 I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 28. April 2017 hat keinen Erfolg. 2 1. Die vom Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 6 C 36/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein).

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Okt. 2016 - 22 K 2135/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betra

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 09. Feb. 2016 - 4 K 2176/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - 6 C 36/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tatbestand 1 Der Beigeladene erbte 1978 ein Kleinkalibergewehr, für das ihm der beklagte Kreis 1986 eine Waffenbesitzkarte ausstellte. Der Kläger ist Jäger und Inhaber e

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. März 2015 - 6 C 31/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wurde als Alleinerbin ihres 2001 verstorbenen Ehemannes Eigentümerin von Schusswaffen. Hierfür erteilte der Beklagte ihr eine Waffenbesitzkarte

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Sept. 2014 - 20 A 1347/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Waffe des Herstellers Ruger, Modell 10-22, Herstellungsnummer 356-30717, in die Waffenbesitzkarte Nr. 4/08 ohne eine auf die Magazinkapazität bezogene Einschränkung ein

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Sept. 2014 - 20 A 255/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Waffe des Herstellers Browning, Modell BAR Zenith, Herstellungsnummer 311ZM11476//15838, in die Waffenbesitzkarte Nr. 14.185 und die Waffe des Herstellers Ars

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Nov. 2013 - 5 K 4397/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 22.06.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums xxx vom 24.11.2011 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2011 - 5 S 920/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Tenor Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sägemättlen“ der Gemeinde Herrischried vom 06.04.2009 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2009 - 1 S 202/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2008 - 1 K 3890/07 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Waffenschein zu erteilen zum Führen der in der Wa

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 29. Juni 2009 - 3 K 857/08

bei uns veröffentlicht am 29.06.2009

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 27.12.2006 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 10.01.2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 21.04.2008 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 11. Dez. 2008 - 1 B 355/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. September 2008 - 1 L 597/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

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(1) Wer 1. eine ortsfeste Anlage oder2. eine ortsveränderliche Anlage,die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießsportübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur...
(1) Wer 1. eine ortsfeste Anlage oder2. eine ortsveränderliche Anlage,die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießsportübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur...
(1) Wer 1. eine ortsfeste Anlage oder2. eine ortsveränderliche Anlage,die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießsportübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur...