(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

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StGB - Strafgesetzbuch

01.01.1970

Auszug - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen


(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ

Strafgesetzbuch - StGB | § 89c Terrorismusfinanzierung


(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges

Postgesetz - PostG 1998 | § 39 Postgeheimnis


(1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. (2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste er
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 54 Einziehung


(1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände, 1. auf die sich diese Straftat bezieht oder2. die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebrauch
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste


(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2016 - 3 StR 236/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 236/15 vom 15. November 2016 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. hier: Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG ECLI:DE:BGH:2

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2013 - 4 StR 187/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 187/13 vom 2. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Genera

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2014 - 4 StR 509/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 509/13 vom 15. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 15. Jan

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2005 - 5 StR 520/05

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

5 StR 520/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. Dezember 2005 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2005 beschlos

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2018 - 2 StR 324/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 324/17 vom 19. September 2018 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Abschlusses eines Vertrages über den ungenehmigten Erwerb einer Kriegswaffe u. a. ECLI:DE:BGH:2018:190918B2STR324.17.0 Der 2. Strafsena

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2011 - 2 StR 49/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 49/11 vom 10. März 2011 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschw

Landgericht München I Urteil, 19. Jan. 2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Der Angeklagte P1. P2. K… ist schuldig des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Waffen und Munition in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen in Tatme

Oberlandesgericht München Urteil, 15. Juli 2015 - 7 St 7/14 (4)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor 1. Der Angeklagte H. P. ist schuldig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall mit Beihilfe zum versuchten Mord in mindestens 400 tateinheitlichen Fällen und in einem andere

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2016 - 3 ARs 16/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 ARs 16/16 vom 15. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 1. Juni 2016 - 2 StR 335/15 ECLI:DE:BGH:2016:

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(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. (3) Der...