Waffengesetz - WaffG 2002 | § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler

(1) Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen:

1.
die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung,
2.
die Überlassung,
3.
den Erwerb,
4.
die Bearbeitung durch
a)
Umbau oder
b)
Austausch eines wesentlichen Teils.
Die Pflicht zur Anzeige besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.

(2) Für die elektronischen Anzeigen gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.

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Strafrecht: Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung

11.02.2012

verjährte Taten können - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend gewertet werden können-BGH vom 22.10.08-Az:1 StR 503/08
Verjährung

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Waffenregistergesetz - WaffRG | § 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden


(1) Die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatis

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV | § 33 Europäischer Feuerwaffenpass


(1) Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 des Waffengesetzes beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen in ihm nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 53 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,2. (weggefallen)3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit A

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften


(1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fo
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Waffenregistergesetz - WaffRG | § 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden


(1) Die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatis
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel


(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2003 - 1 StR 457/02

bei uns veröffentlicht am 14.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 457/02 vom 14. Januar 2003 in der Strafsache gegen wegen Tötung auf Verlangen u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2003 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Auf die Revision des

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2003 - 5 StR 402/02

bei uns veröffentlicht am 11.02.2003

5 StR 402/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Febr

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 25/03 vom 24. Juni 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 2.: unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsm

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2000 - 5 StR 325/00

bei uns veröffentlicht am 15.08.2000

5 StR 325/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. August 2000 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2000 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil de

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2008 - 1 StR 503/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 503/08 vom 22. Oktober 2008 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Oktober 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlo

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2019 - M 7 K 18.4514

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 21 CS 18.1579

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juli 2015 - M 7 S 15.1147

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 11.750,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2018 - 21 CS 18.100

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor I. Vom Verfahren wird der die Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins betreffende Teil abgetrennt und unter dem neuen Az. 21 CS 18.1745 fortgeführt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. II. Die Antra

Landgericht Ingolstadt Urteil, 16. Feb. 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht Ingolstadt vom 19.10.2015 werden verworfen mit der Maßgabe, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60,00 Eur

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 13. Juli 2017 - 1 OLG 2 Ss 25/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10. Januar 2017 a. im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen fahrlässiger Nichtanzeige ei

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 17. März 2016 - 6 L 140/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M.      aus N.        wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verf

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2015 - 5 Bs 135/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerde

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Sept. 2012 - 3 K 1305/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Die Verfügungen der Beklagten vom 06.06.2011 und vom 11.09.2012 werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, folgende Waffen an den Kläger herauszugeben:

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(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend...
(1) Die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatisierte...