Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 8 Örtliche Zuständigkeit
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Muß eine Zwangsmaßnahme außerhalb des Bezirks der Vollzugsbehörde ausgeführt werden, so hat die entsprechende Bundesbehörde des Bezirks, in dem sie ausgeführt werden soll, auf Ersuchen der Vollzugsbehörde den Verwaltungszwang durchzuführen.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 11/08/2015 00:00
Gründe
1
Die statthafte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2
Die Einwände der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), geben zu einer Änderung der erst
published on 02/10/2014 00:00
Gründe
1
Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine gegenüber dem Drittschuldner – der Harzsparkasse Halberstadt – erlassene Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 08.04.2014 betreffend Gebührenforderungen und
published on 23/07/2012 00:00
Tenor
Der Gebührenbescheid vom 15. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. Januar 2012 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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