Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 7 Durchführung der Amtshilfe
Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 7 Durchführung der Amtshilfe
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Die Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden soll, richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.
(2) Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Jede Behörde leistet Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ersuchen Hilfe, soweit dies nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft geboten ist.
(2) Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union könn
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 27/06/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Kosten, die bei der Bekämpfung eines Brandes angefallen sind. Am Nachmittag des 12. März 2014 ve
published on 21/06/2018 00:00
Tenor
1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes wird abgelehnt.2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.3. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.4. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird ab
published on 27/06/2016 00:00
Tenor
Auf die Beschwerden des Beigeladenen und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald – 2. Kammer – vom 20.01.2016 geändert:
Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kost
published on 07/08/2015 00:00
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass der Antragsgegner die bei ihm vorhandenen Daten der Exchange-Postfächer der Antragstellerin nicht an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgar
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.