Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV 2018 | § 11 Geltungsbereich der Versicherung
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Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung Inhaltsverzeichnis
Die Berufshaftpflichtversicherung nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung muss für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten.
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Rechtsanwalt
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04/04/2014 15:01
Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte, so ist ggf. auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler.
SubjectsAllgemeines
02/01/2014 14:44
Mit einer solchen Vereinbarung ist nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.
SubjectsVersicherungsrecht
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(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsv
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 7/13 Verkündet am: 28. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 06/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 104/12 Verkündet am: 6. November 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 06/04/2017 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Juli 2016 dahin abgeändert, dass es insgesamt lautet wie folgt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis
published on 30/12/2015 00:00
Tenor
1. Der Beschluss der Kammer vom 11.8.2015 wird hinsichtlich Ziff. 1 bestätigt.
2. Die Kostenentscheidung wird neugefasst: Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Verfügungsbeklagte 90%, die Verfügungsklägerinnen 10% zu tragen.
Tatbesta
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