Versicherungsteuergesetz - VersStG | § 2 Versicherungsverträge
Versicherungsteuergesetz - VersStG | § 2 Versicherungsverträge
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Versicherungsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Als Versicherungsvertrag im Sinne dieses Gesetzes gilt auch eine Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können.
(2) Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.
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(1) Von der Besteuerung ausgenommen ist die Zahlung des Versicherungsentgelts 1. für eine Rückversicherung;2. für eine Versicherung, die bei Vereinigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften genommen wird, um Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen
(1) Alle Gesamtschuldner im Sinne des § 7 Absatz 8 Satz 1, die nach der Abgabenordnung oder anderen Gesetzen aufzeichnungspflichtig sind, haben zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen, die alle Angaben
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published on 18/05/2016 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwer
published on 30/03/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. Mai 2014 2 K 430/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 01/10/2014 00:00
Tenor
Unter Abänderung des Versicherungsteuerbescheids für August 2007 vom 16. Oktober 2007 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 25. Juli 2013 wird die Versicherungsteuer um 580.134,25 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die K
published on 06/05/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten darum, ob die von der Klägerin mit verschiedenen Tochtergesellschaften abgeschlossenen V
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