(1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger.

(3) Versorgungsträger können die erforderlichen Auskünfte von den Ehegatten, deren Hinterbliebenen und Erben sowie von den anderen Versorgungsträgern verlangen.

(4) Für die Erteilung der Auskunft gilt § 1605 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

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Versorgungsausgleich: Ruhegehalt einer Beamtin nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemanns

26.03.2014

Es ist ratsam, sich auch bei einer Ehescheidung über die persönlichen Verhältnisse des geschiedenen Ehepartners auf dem Laufenden zu halten.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze | § 4 VersAusglG

§ 4 VersAusglG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 4 VersAusglG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 22 Arten der sonstigen Einkünfte


Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig b

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich


(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist 1. für die Durchführung a) eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Vollstreckungsverfahrens wegen eines gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltsanspruchs oder eines a
§ 4 VersAusglG wird zitiert von 1 anderen §§ im Versorgungsausgleichsgesetz.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen


Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden.
§ 4 VersAusglG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1605 Auskunftspflicht


(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die H

Referenzen - Urteile | § 4 VersAusglG

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 VersAusglG.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 03. Mai 2018 - 2 UF 28/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der X. GmbH wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 21.12.2017 (206 F 776/17) in Ziffer 2. Abs. 2 wie folgt abgeändert: Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrec

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2018 - 16 UF 1281/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der B. R. AG vom 16.10.2017 wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 04.10.2017 in Ziffer 2. 4. Absatz wie folgt abgeändert: Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten de

Landgericht München I Endurteil, 17. Dez. 2015 - 31 O 13913/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - XII ZB 243/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 243/15 vom 26. April 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 4 Abs. 2 Der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG is

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2017 - 6 K 2824/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen eine ihre Beihilfeberechtigung grundsätzlich verneinende Feststellung der Beklagten und macht ge

Amtsgericht Solingen Beschluss, 22. März 2016 - 32 F 465/12

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor 1. Die am  vor dem Standesamt  unter der Heiratsregisternummer  geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 48/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 24. Nov. 2014 - 11 UF 342/13

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 22. April 2013 in seiner Ziffer 2) Abs. 2 (Teilung des Anrechts der Antragstellerin bei der ...[A]

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Okt. 2014 - 18 UF 181/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor 1.Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 25.06.2014, 2 F 1178/13, im Tenor unter Ziff. 2. aufgehoben und zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2013 - 4 S 221/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2011 - 5 K 1858/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Nov. 2013 - 11 U 33/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 30.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Zw

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 6. Januar 2012 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 31. Jan. 2012 - 1 K 1349/11.TR

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Siche

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(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der...