Vereinsgesetz - VereinsG | § 6 Anfechtung des Verbotsvollzugs

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(1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung.

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published on 17/07/2014 00:00

Tenor 1. Aufgrund der vereinsrechtlichen Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 02.07.2014 wird die Durchsuchung des gesamten Anwesens ..., einschließlich der Wohnräume des Herrn G... und des Herrn F. einschließlich all
published on 08/01/2015 00:00

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 wird verworfen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe
published on 19/06/2018 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 2017 - 4 K 7029/17 - wird die Beschlagnahmeanordnung (Nr. 2 des Beschlusses) aufgehoben.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.Die
published on 07/05/2018 00:00

Tenor Für das Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht sachlich zuständig.Das Verfahren wird dorthin verwiesen. Gründe  1 Nachdem die Kammer im Vereinsverbotsverfahren mit Beschluss vom 22 .08.2017 (4 K 7061/17) die Sicherstellung der Post des An
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