Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

(1) Ändert der Vorhabenträger im Laufe des Verfahrens die Unterlagen, die nach § 19 Absatz 2 auszulegen sind, so ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Sie ist jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Hierauf weist die zuständige Behörde in der Bekanntmachung hin.

(2) Die zuständige Behörde soll von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit absehen, wenn zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn solche Umweltauswirkungen durch die vom Vorhabenträger vorgesehenen Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, i

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Feb. 2019 - 7 B 1360/18

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 30.8.2018 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Münster anhängigen Klage - 2 K 7095/17 - gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 30.10.2017 (Aktenzeic

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2015 - 8 A 959/10

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. März 2010 geändert. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 5. Juli 2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Aug. 2014 - 20 A 1923/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen E2.        und L1.       -V1.          vom

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Nov. 2011 - 8 S 1281/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2011

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 - geändert. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Antragsteller zu 14 bis 17 we

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2010 - 4 B 39/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2010 - 4 B 38/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2010 - 4 B 37/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Aug. 2010 - 1 S 975/10

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. April 2010 - 5 K 755/10 - geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufsch

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(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, in dem die...