Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 10 (weggefallen)
Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 10 (weggefallen)
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Umwandlungssteuergesetz Inhaltsverzeichnis
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(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022.
(1a) § 1a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) ist erstmals f
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(1) Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12. Dezember 2006 erfolgt is
Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übert
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published on 02/02/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2014 4 K 1691/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 11/11/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Dezember 2013 9 K 1419/09 K,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 28/10/2015 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. August 2013 8 K 8289/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 22/10/2015 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. September 2013 3 K 1205/12, 3 K 347/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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