Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag

(1) Bei der Verschmelzung eines Rechtsträgers im Wege der Aufnahme durch einen Rechtsträger anderer Rechtsform oder bei der Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft hat der übertragende Rechtsträger im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf jedem Anteilsinhaber, der gegen den Verschmelzungsbeschluß des übertragenden Rechtsträgers Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile oder Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz erste Alternative des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind insoweit nicht anzuwenden. Das gleiche gilt, wenn bei einer Verschmelzung von Rechtsträgern derselben Rechtsform die Anteile oder Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger Verfügungsbeschränkungen unterworfen sind. Kann der übernehmende Rechtsträger auf Grund seiner Rechtsform eigene Anteile oder Mitgliedschaften nicht erwerben, so ist die Barabfindung für den Fall anzubieten, daß der Anteilsinhaber sein Ausscheiden aus dem Rechtsträger erklärt. Eine erforderliche Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs als Gegenstand der Beschlußfassung muß den Wortlaut dieses Angebots enthalten. Der übernehmende Rechtsträger hat die Kosten für eine Übertragung zu tragen.

(2) Dem Widerspruch zur Niederschrift im Sinne des Absatzes 1 steht es gleich, wenn ein nicht erschienener Anteilsinhaber zu der Versammlung der Anteilsinhaber zu Unrecht nicht zugelassen worden ist oder die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlußfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.

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Gesellschaftsrecht: Zur Barabfindung beim Delisting

26.12.2013

Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

SE-Ausführungsgesetz - SEAG | § 9 Abfindungsangebot im Gründungsplan


(1) Bei der Gründung einer Holding-SE nach dem Verfahren der Verordnung, die ihren Sitz im Ausland haben soll oder die ihrerseits abhängig im Sinne des § 17 des Aktiengesetzes ist, hat eine die Gründung anstrebende Aktiengesellschaft im Gründungsplan

SE-Ausführungsgesetz - SEAG | § 7 Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan


(1) Bei der Gründung einer SE, die ihren Sitz im Ausland haben soll, durch Verschmelzung nach dem Verfahren der Verordnung hat eine übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsplan oder in seinem Entwurf jedem Aktionär, der gegen den Verschmelzungsbes

SE-Ausführungsgesetz - SEAG | § 12 Abfindungsangebot im Verlegungsplan


(1) Verlegt eine SE nach Maßgabe von Artikel 8 der Verordnung ihren Sitz, hat sie jedem Aktionär, der gegen den Verlegungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Aktien gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Die Vo
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 207 Angebot der Barabfindung


(1) Der formwechselnde Rechtsträger hat jedem Anteilsinhaber, der gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 125 Anzuwendende Vorschriften


(1) Soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Zweiten Buches auf die Spaltung mit folgenden Ausnahmen entsprechend anzuwenden:1.mit Ausnahme des § 62 Absatz 5,2.bei Aufspaltung mit Ausnahme der § 9 Absatz 2 und § 12

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 176 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften


(1) Bei einer Vollübertragung nach § 175 Nr. 1 sind auf die übertragende Kapitalgesellschaft die für die Verschmelzung durch Aufnahme einer solchen übertragenden Gesellschaft jeweils geltenden Vorschriften des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden,

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 34 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung


Macht ein Anteilsinhaber geltend, daß eine im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf bestimmte Barabfindung, die ihm nach § 29 anzubieten war, nicht angemessen sei, so hat auf seinen Antrag das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrens
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 71 Erwerb eigener Aktien


(1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben,1.wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden,2.wenn die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder

Aktiengesetz - AktG | § 33 Gründungsprüfung. Allgemeines


(1) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben den Hergang der Gründung zu prüfen. (2) Außerdem hat eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer (Gründungsprüfer) stattzufinden, wenn 1. ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsr

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZB 26/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 Abs. 1; SpruchG § 1; BörsenG § 39 Abs. 2; AktG § 119 Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2008 - II ZB 39/07

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 39/07 vom 25. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG §§ 3, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Im Spruchverfahren muss der Antragsteller seine Stellung als Aktionär innerhalb der

Landgericht München I Beschluss, 28. Mai 2014 - 5 HKO 19239/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für das Erwerbsangebot werden zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der a

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Nov. 2018 - 31 Wx 372/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.08.2015 wird verworfen. II. Die übrigen Beschwerden werden mit der Maßga

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Apr. 2016 - 6 K 93/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Gewinn, der im Zusammenhang mit einer Umwandlung in Gestalt der Vermögensübertragung (Vollübertragung) entstanden ist, im Streitjahr 1999 oder im Folgejahr zu versteuern ist. 2 Die Kl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Nov. 2015 - I-26 W 4/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 29.05.2015 gegen den Zwischenbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2015 wird als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Beschwerdeverfa

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Nov. 2015 - 1 BvR 1667/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Feststellung der Unzulässigkeit ei

Landgericht Dortmund Beschluss, 25. Juni 2015 - 18 O 63/06 (AktE)

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die Barabfindung nach § 29 UmwG wird auf 52,08 € je Aktie der Antragsgegnerin festgesetzt. Die bare Zuzahlung nach § 15 UmwG wird auf 24,18 € je Kommanditanteil von 1,00 € der H AG & Co. KG festgesetzt. Die Gerichtskosten – einschließlich der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Okt. 2013 - I-26 W 28/12 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Tenor hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht v R, den Richter am Oberlandesgericht T und die Richterin am Oberlandesgericht K am 31. Oktober 2013 b e s c h l o s s e n : Auf die

Bundesverfassungsgericht Urteil, 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Widerruf der Börsenzulassung von Aktien zu

Landgericht Stuttgart Beschluss, 30. Sept. 2011 - 31 O 190/08 KfH AktG

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. 3. Der Geschäftswert wird auf 200.000 EUR festge

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Sept. 2009 - 20 W 20/06

bei uns veröffentlicht am 22.09.2009

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 5) und 8) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2006, Az. 34 AktE 22/01 KfH, werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverf

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2007 - 20 W 25/05

bei uns veröffentlicht am 16.02.2007

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 3, 4, 5, 7, 10, 11 und 12 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08.11.2005 - 32 AktE 4/02 KfH - werden in der Hauptsache zurückgewiesen. 2. Die Kostenent

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2006 - 20 W 5/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2006

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH - aufgehoben. Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiese

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Sept. 2004 - 20 W 13/04

bei uns veröffentlicht am 13.09.2004

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2004 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den Beschwerdegegnern die

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