Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 175 Beteiligte Rechtsträger

Eine Vollübertragung ist oder Teilübertragungen sind jeweils nur möglich

1.
von einer Kapitalgesellschaft auf den Bund, ein Land, eine Gebietskörperschaft oder einen Zusammenschluß von Gebietskörperschaften;
2.
a)
von einer Versicherungs-Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder auf öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen;
b)
von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Versicherungs-Aktiengesellschaften oder auf öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen;
c)
von einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auf Versicherungs-Aktiengesellschaften oder auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

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Referenzen - Gesetze | § 175 UmwG 1995

§ 175 UmwG 1995 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 175 UmwG 1995 wird zitiert von 2 anderen §§ im Umwandlungsgesetz.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 176 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften


(1) Bei einer Vollübertragung nach § 175 Nr. 1 sind auf die übertragende Kapitalgesellschaft die für die Verschmelzung durch Aufnahme einer solchen übertragenden Gesellschaft jeweils geltenden Vorschriften des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden,

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 184 Anwendung der Spaltungsvorschriften


(1) Bei einer Teilübertragung nach § 175 Nr. 2 Buchstabe b sind auf die beteiligten Rechtsträger die für die Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung zur Aufnahme von Teilen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und die für übernehmende Ak

Referenzen - Urteile | § 175 UmwG 1995

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 175 UmwG 1995.

Landgericht Rottweil Urteil, 14. Aug. 2015 - 2 O 267/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen einer zukünftigen Erbauseinandersetzung nach der Erblasserin J. L. der Beklagte verpflichtet ist, einer Erbauseinandersetzung insoweit zuzustimmen, als das Grundstück - Grundbuch von C., Grundstücksnumme

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Dez. 2013 - 20 B 205/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 24.000,00 € festgesetzt. 1.2Gründe3Vorab ist darauf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Dez. 2013 - 20 B 319/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 10.800,00 € festgesetzt. 1Gründe2Vorab ist darauf hi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2011 - 9 AZR 225/10

bei uns veröffentlicht am 18.10.2011

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Februar 2010 - 14 Sa 26/09 - aufgehoben. Auf die

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Jan. 2011 - I R 112/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Verluste eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) nach dessen Übergang auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts steuerlich weiterhin berück

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Feb. 2009 - 6 K 179/05

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Nachholung von gekürzten Konzessionsabgaben eine verdeckte Gewinnausschüttung - vGA - darstellt. 2 Aus dem Eigenbetrieb der Stadt X „Stadtwerke X“ wurde zum 1. Januar 1989 der Stromversorgungsbetrieb i