Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen

(1) Wer geschäftsmäßig Post-, Telekommunikations- oder Telemediendienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat anspruchsberechtigten Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 auf deren Verlangen den Namen und die zustellfähige Anschrift eines an Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten Beteiligten mitzuteilen, wenn diese Stellen schriftlich versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können.

(2) Der Anspruch besteht nur, soweit die Auskunft ausschließlich anhand der bei dem Auskunftspflichtigen vorhandenen Bestandsdaten erteilt werden kann. Die Auskunft darf nicht deshalb verweigert werden, weil der Beteiligte, dessen Angaben mitgeteilt werden sollen, in die Übermittlung nicht einwilligt.

(3) Der Auskunftspflichtige kann von dem Auskunftsberechtigten einen angemessenen Ausgleich für die Erteilung der Auskunft verlangen. Der Auskunftsberechtigte kann von dem Beteiligten, dessen Angaben mitgeteilt worden sind, Erstattung des gezahlten Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e hat.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 8 Beseitigung und Unterlassung


(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwider
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 6 Zuständigkeit


(1) Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. Hat der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Nie

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener


Wer von einem anderen Unterlassung der Lieferung unbestellter Sachen, der Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen oder der Zusendung oder sonstiger Übermittlung unverlangter Werbung verlangen kann, hat die Ansprüche gemäß § 13 mit der Maßgabe, d
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 3 Anspruchsberechtigte Stellen


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Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Wi

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen


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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2007 - I ZR 191/04

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 191/04 Verkündet am: 19. Juli 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2006 - I ZR 103/03

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 103/03 Verkündet am: 16. März 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : n

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2003 - I ZR 51/02

bei uns veröffentlicht am 16.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 51/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2006 - I ZR 218/03

bei uns veröffentlicht am 16.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 218/03 Verkündet am: 16. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2015 - 2 U 107/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11. August 2014 (Az. 11 O 298/13) im Kostenpunkt und in Ziffer I. 2., II., III. und IV. des Tenors unter Zurückweisung der weitergehenden Beru

Landgericht Münster Urteil, 24. Jan. 2014 - 022 O 70/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Der Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, in gewerbsmäßigen Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeug

Landgericht Landau in der Pfalz Urteil, 19. Aug. 2008 - HKO 55/06, HK O 55/06

bei uns veröffentlicht am 19.08.2008

1. Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wieder

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 17. Mai 2006 - 1 U 86/06 - 25

bei uns veröffentlicht am 17.05.2006

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 18. Januar 2006 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts in Saarbrücken – Az. 7 I O 136 / 05 – unter Zurückweisung des weiter gehenden Antrages auf Erlass einer e

Referenzen

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