Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 137 Rechtsmittel

(1) Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur haben keine aufschiebende Wirkung.

(2) Im Falle des § 132 findet ein Vorverfahren nicht statt.

(3) Im Falle des § 132 sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde nach der Verwaltungsgerichtsordnung oder nach dem Gerichtsverfassungsgesetz gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen den Beschluss nach § 138 Absatz 4, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a


(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 132 Beschlusskammerentscheidungen


(1) Die Bundesnetzagentur entscheidet durch Beschlusskammern in den Fällen des Teils 2, des § 55 Absatz 10, der §§ 61 und 62 sowie des § 81. Absatz 4 Satz 1 bleibt unberührt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt. Die Beschlusskammern werden m

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 135 Anhörung, mündliche Verhandlung


(1) Die Beschlusskammer hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2) Den Personen, die von dem Verfahren berührte Wirtschaftskreise vertreten, kann die Beschlusskammer in geeigneten Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. (3)

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur


(1) Für die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Erteilung von Auskünften (Vorlage von Unterlagen) durch die Bundesnetzagentur ist § 99 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe anzuwenden,

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 21. Dez. 2018 - 9 L 1698/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500.000,- Euro festgesetzt. 1Gründe 21. Der Antrag ist zulässig. 3Statth

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 K 3374/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über den Widerruf der der Klägerin zugeteilten Frequenznutzungsrechte im Bereich 000,0-000,0 Megahertz (MHz) und 000,0-000,0 MHz. 3

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Mai 2016 - 21 L 1028/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.445.000,00 Euro festgesetzt.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 10. März 2016 - 13 A 2395/07

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Juni 2007 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Insta

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4205/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Drittel, die Beklagte trägt zwei Drittel der Kostendes Verfahrens. Die auß

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4178/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 2. und zu 4.. Die Beigeladene zu 3. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist weg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4151/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - und Ziffern 1. und 2. der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 30. Apr. 2015 - 9 L 538/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Die Antragstellerin plant nach ihren Angaben einen Markteintritt als Mobilfunk

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Jan. 2015 - 21 L 1624/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 3.,  zu 8., zu 10. und zu 16.. Die Beigeladenen zu 2., zu 4., zu 5., zu 6., zu 7., zu 9.,

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Jan. 2015 - 21 L 1619/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., zu 5., zu 6. und zu 9.. Die Beigeladenen zu 1., zu 3., zu 4., zu 7., zu 8. und zu 10. tragen

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1924/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1925/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1814/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1654/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 9 K 792/08

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 9 K 737/08

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 24/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 20/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 23/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 21/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 21 K 2941/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Beschluss der Beklagten vom 31. März 2009 – BK 3c-09-005/E 20.01.09 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsv

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2014 - 1 L 1693/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000 EUR festgesetzt.1.Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.2.Der Wert des St

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2807/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK3a-09/004) verpflichtet, über den am 20. Januar 2009 ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2745/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK 3a-09/004) wird aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich eines Viertels der außer

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 476/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist w

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 478/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Nov. 2013 - 1 K 6230/11

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Gegenstand des Verfahrens ist die Weitergabe von Rufnummern durch Netzbetreiber zu Abrechnungszwecken, nachdem (0)137er Rufnummern angerufen worden sind. (0)

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 36/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - 6 C 9/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf einer Mobilfunklizenz und eines Frequenzzuteilungsbescheides, die ihr im Anschluss an ein Versteigerungsverfahre

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2005 - 11 K 233/05

bei uns veröffentlicht am 14.03.2005

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf EUR 10.250,-- festgesetzt. Gründe   1  I

Referenzen

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...