Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 135 Anhörung, mündliche Verhandlung

(1) Die Beschlusskammer hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(2) Den Personen, die von dem Verfahren berührte Wirtschaftskreise vertreten, kann die Beschlusskammer in geeigneten Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

(3) Die Beschlusskammer entscheidet auf Grund öffentlicher mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen ist für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit, oder die Gefährdung eines wichtigen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses besorgen lässt.

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Referenzen - Gesetze | § 135 TKG 2004

§ 135 TKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 135 TKG 2004 wird zitiert von 1 anderen §§ im Telekommunikationsgesetz.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 137 Rechtsmittel


(1) Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Im Falle des § 132 findet ein Vorverfahren nicht statt. (3) Im Falle des § 132 sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde nach de

Referenzen - Urteile | § 135 TKG 2004

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 135 TKG 2004.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Okt. 2018 - 3 Kart 82/17 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen in der Fassung vom 27.08.2018 betreffend die Veröffentlichung der Effizienzwerte sowie der Aufwands- und Strukturparameter der Betroffenen der ersten, zweiten und dritten Regulierungsperiode zur Berechnung des Ma

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4178/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 2. und zu 4.. Die Beigeladene zu 3. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist weg

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 30. Apr. 2015 - 9 L 538/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Die Antragstellerin plant nach ihren Angaben einen Markteintritt als Mobilfunk

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 16/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Sept. 2014 - 21 K 4414/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Die Klägerin wendet sich

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juli 2014 - 6 B 50/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Gründe I. 1 Der Klägerin wurden seit 1999 befristet bis zum 31. Dezember 2007 Frequenze

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2014 - 21 K 3433/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungs-schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5166/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juni 2013 - 6 C 11/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein Telekommunikationsunternehmen, das von anderen Unternehmen Verbindungsleistungen bezieht, die sie im eigenen Namen und auf eigene Rechn

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juni 2013 - 6 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin erbringt Telekommunikationsdienstleistungen für Großunternehmen und andere Telekommunikationsunternehmen. Zur Realisierung so genannter Corpora

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 36/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - 6 C 36/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Telekom AG, wendet sich gegen einen Beschluss, durch den die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2011 - 6 C 3/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen. Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2011 - 6 C 40/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen (Allgemeinverfügungen vom 19. Juni 2007, ABl BNetzA

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2011 - 6 C 6/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, die öffentliche Mobilfunknetze nach dem GSM- und dem UMTS-Standard betreibt, wendet sich gegen eine Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur ü

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2011 - 6 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Frequenzverlagerungsbescheide der Bundesnetzagentur an die Beigeladenen.