Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - TierSeuchSchBMV | § 4 Anzeige und Registrierung

Wer gewerbsmäßig

1.
Tiere oder in Anlage 1 genannte Waren innergemeinschaftlich verbringen oder einführen oder
2.
Hausklauentiere im Rahmen des innergemeinschaftlichen Verbringens oder der Einfuhr transportieren
will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für Betriebe, die einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder 3 oder § 14 der Fischseuchen-Verordnung bedürfen, und Betriebe, die wegen einer Tätigkeit nach Satz 1 in einem anderen Mitgliedstaat registriert oder zugelassen worden sind. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.

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Referenzen - Gesetze | § 17 StromNEV

§ 17 StromNEV zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 17 StromNEV wird zitiert von 2 anderen §§ im Stromnetzentgeltverordnung.

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - TierSeuchSchBMV | § 5 Buchführung


Wer eine Tätigkeit nach § 4 Satz 1 ausübt, hat 1. über die von ihm innergemeinschaftlich verbrachten und eingeführten Tiere und Waren gemäß Satz 2 und 3 Buch zu führen, soweit er nicht nach § 20 der Viehverkehrsverordnung zur Führung eines Viehkontro

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - TierSeuchSchBMV | § 41 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Satz 1 Nummer 1 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig Buch führt,2. entgegen § 5 Satz 1 Numm
§ 17 StromNEV zitiert 1 andere §§ aus dem Stromnetzentgeltverordnung.

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - TierSeuchSchBMV | § 15 Zulassungsbedürftige Betriebe


(1) Tiere und Erzeugnisse der in Anlage 7 Teil 1 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen nach anderen Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn sie aus einem von der zuständigen Behörde zu diesem Zweck zugelassenen Betrieb stammen.

Referenzen - Urteile | § 17 StromNEV

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 17 StromNEV.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Feb. 2019 - 23 L 186/18

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor 1.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 5. Januar 2018 gegen die Auflagen zum Erlaubnisbescheid des Antragsgegners vom 6. Dezember 2017 -          unter Nr. 2.3 -    sowie unter Nr. 2.4, soweit sie verlangt, den T

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. Dez. 2018 - 13 B 1316/18

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2018 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 13. März

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. Juli 2016 - 3 C 23/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 03. Dez. 2015 - C-301/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 3. Dezember 2015 ( * ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Verordnung (EG) Nr. 1/2005 — Art. 1 Abs. 5 — Schutz von Tieren beim Transport — Transport herrenloser Hunde von einem...

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 06. Dez. 2012 - 4 LB 11/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 17. August 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - 1 A 31/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kos

Referenzen

(1) Tiere und Erzeugnisse der in Anlage 7 Teil 1 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen nach anderen Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn sie aus einem von der zuständigen Behörde zu diesem Zweck zugelassenen Betrieb stammen. (2) Ein...