Tabaksteuergesetz - TabStG 2009 | § 22 Erwerb durch Privatpersonen
Tabaksteuergesetz - TabStG 2009 | § 22 Erwerb durch Privatpersonen
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Tabaksteuergesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Tabakwaren, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), sind steuerfrei.
(2) Bei der Beurteilung, ob Tabakwaren nach Absatz 1 für den Eigenbedarf bestimmt sind, sind die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen:
- 1.
handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz der Tabakwaren, - 2.
Ort, an dem sich die Tabakwaren befinden, oder die Art der Beförderung, - 3.
Unterlagen über die Tabakwaren, - 4.
Beschaffenheit oder Menge der Tabakwaren.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens vorzuschreiben, bei welcher Menge an Tabakwaren nach Absatz 1 widerleglich vermutet wird, dass diese nicht für den Eigenbedarf der Privatperson bestimmt sind.
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published on 24/04/2019 00:00
BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja TabStG § 23 Abs. 1 Satz 3 AO §§ 370, 374 Nur der vor Beendigung des Verbringungsvorgangs erlangte Besitz an unversteuerten Tabakwaren kann die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gem
published on 15/05/2019 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Beschuldigten M. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 23.10.2018 (Gz. 58 Gs 7367/18, 58 Gs 7082/18, 58 Gs 7083/18) wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe
published on 09/06/2017 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Tabaksteuer wegen einer Mehrmengenlieferung, hilfsweise begehrt sie Erstattung der Tabaksteuer.
2
Am 25.04.2012 eröffnete die A, die zum selben Konzern gehört wie die Klägerin, ein.
published on 15/07/2014 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Tabaksteuer.
2
Am 15.07.2011 wurden anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gem
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