Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 33 Erteilung der Freigabe

Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 33 Erteilung der Freigabe
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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Inhaltsverzeichnis

(1) Die zuständige Behörde erteilt die Freigabe, wenn das Dosiskriterium für die Freigabe eingehalten wird.

(2) Die Freigabe wird schriftlich in einem Freigabebescheid erteilt.

(3) Die zuständige Behörde kann die Freigabe unter der aufschiebenden Bedingung erteilen, dass sie den von dem Strahlenschutzverantwortlichen, der Inhaber der Freigabe ist, erbrachten Nachweis der Übereinstimmung mit dem Inhalt des Freigabebescheides bestätigt.

(4) § 17 Absatz 1 Satz 2 bis 4 des Atomgesetzes über inhaltliche Beschränkungen, Auflagen und Befristung ist in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. Die Freigabe kann darüber hinaus mit einer Bedingung, einem Vorbehalt des Widerrufs oder einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage erteilt werden.

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(1) Genehmigungen und allgemeine Zulassungen nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung sind schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu erteilen; abweichend hiervon kann in den auf Grund dieses Ges
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 26/01/2016 00:00

Gründe 1 Die Anträge der Antragsteller haben keinen Erfolg. 2 Die Antragsteller begehren jeweils im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin bei der Antragsgegnerin im 1. Fachsemester zum Winter
published on 31/01/2014 00:00

Gründe 1 Soweit im Verfahren 3 M 124/13 die Antragsgegnerin ihre Beschwerde zurückgenommen hat, wird das Beschwerdeverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt. 2 Im Übrigen haben die zulässigen Beschwerden der Antragsteller nur in de
published on 23/07/2013 00:00

Gründe 1 Soweit die Beteiligten die Beschwerdeverfahren insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, als sich die Antragsgegnerin mit den Beschwerden gegen die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Vergabe von zwei Teilstudienplätzen durch
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