Strafprozeßordnung - StPO | § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens

(1) Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn

1.
hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß bestimmte Nachforschungen zu Tatsachen oder Beweismitteln führen, welche die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründen können,
2.
wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint und
3.
der Verurteilte außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts auf eigene Kosten einen Verteidiger zu beauftragen.
Ist dem Verurteilten bereits ein Verteidiger bestellt, so stellt das Gericht auf Antrag durch Beschluß fest, daß die Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 des Satzes 1 vorliegen.

(2) Für das Verfahren zur Feststellung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 gelten § 117 Abs. 2 bis 4 und § 118 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen


(1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antr

Strafprozeßordnung - StPO | § 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung


(1) Die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren und über den Antrag zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens richtet sich nach den besonderen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der Verurteilte ka
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 117 Haftprüfung


(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung). (2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die

Strafprozeßordnung - StPO | § 118 Verfahren bei der Haftprüfung


(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden. (2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antra

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2012 - 1 StR 91/03

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 91/03 vom 13. September 2012 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2012 beschlossen : Das Schreiben des Verurteilten vom 3. September 2012 wir

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2006 - 1 StR 161/01

bei uns veröffentlicht am 18.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 161/01 vom 18. Dezember 2006 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2006 beschlossen : Der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 25. Juli

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2008 - 1 StR 25/08

bei uns veröffentlicht am 30.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 25/08 vom 30. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. hier: Wiederaufnahme des Verfahrens Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juli 2008 beschlossen: Der Antrag des Verurteilten auf

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Apr. 2017 - 1 Ws 81/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 25. Januar 2017 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Die Beschwerde ist zulässig (1.),

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 05. Juni 2012 - I Vollz (Ws) 13/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde und die Beschwerde werden auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwe

Landgericht Mannheim Beschluss, 02. Aug. 2010 - 6 Qs 10/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Rechtsanwalts N. W. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 08. Februar 2010 wird als unbegründet verworfen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I. 1 Das Amtsg

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(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung). (2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde...
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(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden. (2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antrag des...
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